Inkassobüro rückt Vollstreckungstitel nicht raus - Rechtsanwalt eingeschaltet - 2 Fragen dazu

Hallo,

es geht um Folgendes:

Ich hatte Schulden bei einem Inkassobüro. Diese haben auch einen vollstreckbaren Titel. Ich habe die Schulden komplett beglichen, aber nur ein einfaches Erledigungsschreiben erhalten. Den vollstreckbaren Titel bekam ich nicht zurück. Da ich nach § 371 BGB ein Recht auf Rückgabe des Schuldscheins habe, rief ich das Inkassobüro 2 Mal an und beide Male wurde behauptet, die Akten werden geschreddert, sobald ein Fall abgeschlossen ist. Auch der Vollstreckungstitel soll angeblich schon geschreddert worden sein. Da ich das nicht so richtig glaube, alleine schon wegen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach dem HGB, ging ich gestern zu einem Rechtsanwalt. Da ich ALG II-Empfänger bin, für mich zum Glück kostenlos. Der Rechtsanwalt war sofort bereit, mir zu helfen. Schon gestern hat er ein Schreiben an das Inkassobüro verfasst. Leider konnte er es bisher noch nicht abschicken, da ich dummerweise das Aktenzeichen von dem Vollstreckungstitel nicht weiß und ich den Vollstreckungstitel selbst nicht mehr habe. Ich weiß aufgrund eines Schreibens nur das Aktenzeichen aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, aber der stimmt laut Rechtsanwalt nie mit dem Aktenzeichen des Vollstreckungstitels überein. Da ich 2010, als der Vollstreckungstitel erstellt wurde, in Berlin lebte, ist mein Rechtsanwalt erstmal damit beschäftigt, die verschiedenen Amtsgerichte in Berlin anzurufen und sich nach dem Aktenzeichen des Urteils zu erkundigen. Bisher hatte er noch nicht das richtige Gericht angerufen. Ich hoffe, er findet das Aktenzeichen noch heraus. Wie könnte ich das richtige Aktenzeichen herausfinden, wenn ich das Schreiben vom Gericht nicht mehr habe? Denn anscheinend braucht er das für sein Schreiben an das Inkassobüro. Ich hoffe, mein Anspruch auf Herausgabe des Titels scheitert jetzt nicht daran, dass ich das Aktenzeichen von dem Titel nicht habe.

Ich fragte gestern meinen Rechtsanwalt, ob der Fall Aussicht auf Erfolg hat und er meinte: "Ja, auf jeden Fall." Er sagte dann auch: "Wenn ich den Titel im Original nicht bekomme, dann auf jeden Fall ein Schreiben, aus dem hervorgeht, dass die Schuld aus dem Titel erloschen ist mit Unterschrift." Ich hoffe, dass mein Rechtsanwalt weiß, dass eine Unterschrift von dem Inkassobüro nicht ausreichen würde, sondern dass ein Notar dieses Schreiben beglaubigen, also unterschreiben müsste. Als ich ihn dann fragte, ob ich dann mit dem Schreiben auch in beispielsweise 10 Jahren nicht befürchten müsste, erneut mit dem gleichen Titel vollstreckt zu werden, sagte er, dass mir das dann nicht mehr passieren könnte. Als ich ihn fragte, was er machen würde, wenn das Inkassobüro auf sein Schreiben nicht reagiert, sagte er, dass er dann wohl negative Feststellungsklage erheben werde. Das verwunderte mich ein wenig. Müsste er nicht eigentlich Herausgabeklage einreichen anstatt negative Feststellungsklage? Ich hoffe, mein Rechtsanwalt weiß, was er tut, denn ich weiß nicht, was ich sonst machen soll für mein Recht.

Gläubiger, Inkasso, Recht, Rechtsanwalt, Schulden, Vollstreckung, BGB
Bafög - Vollstreckung trotz Stundung?

Hallo Zusammen,

ich habe während meines Studiums den Übergang zwischen dem Bachelor und Master nicht geschafft und musste somit den erhaltenen Betrag zurückzahlen.

Daraufhin habe ich einen Stundungsantrag gestellt und monatlich mit 50 Euro abgezahlt. Die Stundung hörte nach einem Jahr auf..

Irgendwann hatte ich einen Brief vom Vollstreckungsbeamten im Briefkasten (22.06.).

Daraufhin habe ich direkt einen formlosen Stundungsantrag gestellt (22.06.). Dieser wurde auch vom Bafögamt mit einer Bestätigungschreiben bestätigt (23.06.). Anschließend habe ich den offiziellen Stundungsantrag zugeschickt bekommen und ausgefüllt zurückgeschickt. Die beglaubigte Version ging am 16.07. wieder an das Bafögamt zurück.

Am 24.07. bekomme ich nochmals Post von der Zwangsvollstreckung mit Eintrag Schufa usw.

Daraufhin habe ich beim Bafögamt angerufen und nachgefragt. Die meinten: Das kann eigentlich nicht sein, weil der Stundungsantrag bereits vorliegt, somit hätte die Vollstreckung aufgehoben werden müssen.

Die endgültige Bestätigung des Stundungsantrags habe ich am 09.08. erhalten.

Nach einer Finanzierungsanfrage habe ich erfahren, das ich wirklich einen Schufaeintrag habe.

Meine Frage ist jetzt: Ist der formlose Stundungsantrag für einen Stop der Vollstreckung ausreichend? Oder Gilt erst die Bestätigung der Stundung als Stop der Vollstreckung?

Mich würde es freuen wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.

Beste Grüße

Vollstreckung, BaföG-Rückzahlung, Stundung
Finanzamt sendet mir Vollstreckungsankündigung?

Vollstreckungsankündigung Finanzamt

Moin moin,

ich habe ein etwas komplizierteres Problem, hoffe es wird nicht zu lang.

Ich habe Ende 2017 das letzte Mal gearbeitet in Deutschland, hatte dementsprechend noch eine Steuererklärung gemacht für 2016+2017.

2018 hatte ich nicht mehr gearbeitet, aber habe von meinem Unternehmen noch Gehalt ausgezahlt bekommen zwei Monate lang, sprich bis Januar+Februar 2018.

Seit dem bin ich quasi Reisen, habe keinen Cent Gehalt mehr erhalten und auch keine Steuern zu zahlen. Das Einzige was ich mitgenommen habe war noch das ALG 1 bis Ende 2018 oder so.

Dezember 2018 habe ich offiziell meine Stuttgarter Wohnung verlassen, habe mich umgemeldet usw.

Nun habe ich gestern an die Adresse meines Elternhauses eine Vollstreckungsankündigung erhalten, da ich angeblich die vergangenen 2 Briefe (angeblich September 2019 und Oktober 2019) ignoriert habe.

Jetzt bin ich dem ganzen mal nachgegangen ein wenig, das Finanzamt Stuttgart hat mir die Mahnungen/ 2 Briefe September/Oktober 2019 an meine Stuttgarter Adresse gesendet, obwohl ich seit Dezember 2018 in einer ganz anderen Stadt gemeldet war.

Für die Vollstreckungsankündigung+Strafe aber haben sie nun auf einmal doch meine richtige Adresse.

"Offiziell" habe ich somit die ganzen letzten Briefe/Mahnungen gar nicht erhalten und der erste Brief/Korrespondenz den ich gekriegt habe war direkt die Vollstreckungsankündigung mit der Forderung noch 200€ Strafe zu zahlen. Da ich stets Spitzenverdiener war, fordern sie ggf. 25000€ pauschal, falls ich nicht reagiere.

Weiß jemand Rat und ob das alles rechtens ist?

Besten Dank und viele Grüße

P.S.: Ich war seit 2019 nicht mehr in Deutschland, falls das relevant ist (Weltreise).

Finanzamt, Vollstreckung
VOLLSTRECKUNGSANKÜNDIGUNG DES HAUPTZOLLAMTS (KRANKENKASSE) +++DRINGEND+++

Hallo liebes Forum,

ich habe gestern vom Hauptzollamt Rosenheim eine Vollstreckungsankündigung bekommen (für die DAK). Hintergrund ist (oder soll sein) dass ich für Juli 2009 - Sept. 2009 meine Versicherungsbeiträge nachzahlen soll. 2.700 €!!!!!!!!!

Zum Hintergrund: Ich habe zum 30.06.2009 bei meinem alten Arbeitgeber gekündigt und mich bereits im Mai 2009 beim Arbeitsamt gemeldet. Für mich war das soweit alles erledigt. Da ich eine Abfindung bekommen habe (Aufhebungsvertrag) und somit eine 3 Monatige Sperre seitens des Arbeitsamtes mir bekannt war um ich keine Leistungen erhalten habe habe ich diese 3 Monate nichts unternommen. Ich wusste von nichts. Erst NACH diesen 3 Monaten bekam ich einen Hinweis dass ich nicht Arbeislos gemeldet bin. SCHOCK - das was ich im Mai 2009 gemacht hatte war nur die Arbeitssuchend Meldung. Egal dachte ich die 3 Monate habe ich keine Leistungen erhalten und von der Abfindung gelebt und gut ist.

Ich weiss unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber mir war damal der Unterschied zwischen ArbeisSUCHEND und ArbeitsLOS melden nicht bekannt. Es wäre kein Mehraufwand gewesen zum Arbeitsamt zu gehen und mich Arbeitslos zu melden - ABER ICH WUSSTE ES NICHT!!!

Kann man denen von der Krankenkasse nicht einfach ehrlich sagen???

Jetzt bekomme ich diese horrende Rechnung - ich weiss nicht was ich machen soll - da ich in der Annahme war das ich alles erledigt habe.

Bitte um Info was/ wie ich weiter verfahren soll.

Vielen lieben Dank im Vorraus!

krankenkasse, Vollstreckung, zoll
Scheidungsfolgenvereinbarung durch Insolvenz ungültig?

Mein Exmann und ich wurden Ende 2010 geschieden. Bei Gericht wurde eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen, in der u.a. festgehalten wurde, dass er mir seine Hälfte unserer Eigentumswohnung gegen Übernahme seiner Bankschulden überschreibt. (Es sind erst rund 10 000 Eur seit Kauf abgetragen, sie ist vollfinanziert, ich zahle sie alleine ab.)

Nach der Scheidung ist er dann einfach monatelang abgetaucht, nach 3 Monaten bekam ich eine Mail, ich solle die Überschreibung in die Wege leiten. Dann tauchte er wieder ab, reagierte nicht auf die Schreiben des Notars und ich bat meine Anwältin die Vollstreckung inkl. Zwangsgld gegen ihn zu beantragen.

Die Frist des Gerichts endete heute. Letzte Woche tauchte er plötzlich auf und ging zum Notar zur Unterschrift. Soweit so gut. Am Samstag kam dann überraschend Post meiner Anwältin.

Darin die Kopie einer Schuldnerberatung. Mein Exmann hat 21 (!) Gläubiger und 28 000 Schulden. Er ist einkommenslos, wird von seiner LG unterhalten. Ich solle einer Vereinbarung zustimmen, dass er nur dann anteilig was zahlt, wenn er über der Pfändungsgrenze Einkommen hat (ich bekommen auch noch 1750 Euro von ihm), sonst müsse er Privatinsolvenz anmelden. Nun hab ich große Sorge, dass ich die Wohnung doch nicht bekomme, trotz Notar. Der wird mich nun im Grundbuch vormerken lassen. Muss ich mir wirklich Sorgen machen?

LG Maerzentchen

Insolvenz, scheidung, Vollstreckung
Pfändung bei mehreren Drittschuldnern gleichzeitig - Anpassung nach Teilzahlung

(Teil 1)

Hallo zusammen!

Ich habe jetzt schon einige Zeit damit verbracht das Internet und die ZPO zur Beantwortung meiner Fragen zu durchsuchen, allerdings ohne Erfolg. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Es geht darum, dass ein Gläubiger, dieselbe Forderung (z.B. 10.000,00 EUR) bei mehreren Drittschuldnern (z.B. 2 Banken) per Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vollstreckt. Prinzipiell ist dies bekanntermaßen problemlos möglich. Was allerdings passiert, sobald eine Bank eine Teilzahlung leistet? Müsste dann nicht umgehend der PfÜB der anderen Bank angepasst werden? Wie lautet die Rechtsvorschrift hierzu?

Beispiel:

Der Gläubiger stellt Bank A und Bank B über dieselbe Forderung einen PfÜB über 10.000,00 EUR, was der Gesamtforderung entspricht, zu. Es erfolgen Teilzahlungen seitens Bank A:

15.01. Bank A – 2.500,00 EUR (Restforderung 7.500,00 EUR)

15.03. Bank A – 1.000,00 EUR (Restforderung 6.500,00 EUR)

15.06. Bank A – 6.500,00 EUR (Restforderung 0,00 EUR, Pfändung erledigt)

Müsste hier der Gläubiger nicht umgehend nach Zahlungseingang auch Bank B über den geänderten Pfändungsbetrag informieren? Etwa nach dem 15.01. „die bezeichnete Pfändungs- und Einziehungsverfügung wird hiermit auf 7.500,00 EUR eingeschränkt.“. Und spätestens nach dem 15.06. Bank B mitteilen, dass die Pfändung erledigt ist?!

(Weiter in Teil 2)

Pfändung, Recht, Vollstreckung
Nach Vollstreckung - Inkassobüro Vergleich anbieten?

Hallo guten Tag,

wir haben eine offen Forderung von Vodafone (aus 2017) über nicht bezahlte Telefonrechnungen in Höhe von rund 700 Euro. Da dies nicht bezahlt werden konnte, kamen von Vodafone erst Mahnandrohungen mit Sperrung und dann eine Rechnung über die ursprüngliche Forderung plus 400 Euro Schadenersatz (für den Basispreis). Auch diese Rechnung konnte nicht bezahlt werden.

Der säumige Kunde schrieb daraufhin einen Brief an Vodafone mit der Erklärung, warum die Rechnung nicht bezahlt werden konnte (Arbeitsplatz verloren) und die Bitte, die Rechnung nochmal zu überprüfen und einer Ratenzahlung zuzustimmen. Seitens Vodafone kam keine Reaktion, stattdessen wurde ein Inkassobüro beauftragt.

Es kamen nun diversen Mahnungen des Inkassobüros ohne dass gezahlt wurde und anschließend ein Mahnbescheid, dem nicht wiedersprochen wurde. Stattdessen schrieb der säumige Kunde, dieses Mal ans Inkasso-Büro, ebenfalls mit der Bitte um Überprüfung der Gesamtsumme und Bitte um Ratenzahlung - ohne Reaktion des Inkassobüros. Anschliessend wurde der Vollstreckungsbescheid zugestellt und es erfolgte ein Schufa Eintrag. Pfändung ist nicht möglich gewesen, da das Einkommen zu niedrig ist und nicht zu pfänden (Ausbildung noch 2 1/2 Jahre mit 400 Euro Nettoverdienst!). In regelmäßigen Abständen kommen seitdem vom Inkassobüro Schreiben mit der Bitte um Bezahlung. Die ursprüngliche Rechnung entstand im Oktober 2017, der Pfändungs- und Überweisungbeschluss ist vom Mai 2018.

Nun möchte eine Verwandte dem säumigen Kunden helfen und möchte einen Vergleich anbieten.

Macht das Sinn? Wird der Vergleich an das Inkassobüro oder an den Gläubiger gesandt? Wie hoch kann/soll der Vergleich angesetzt werden?

Gesamtsumme inzwischen bei knapp 1.700 Euro - 1.100 ursprüngliche Forderung, der Rest Kosten des Inkassobüros mit folgender Aufschlüsselung:

Inkassokosten aus Inkassoauftrag (169 Euro), Ermittlungen Umsatzsteuerrelevant (12,55 Euro), Bonianfrage vor MB, GK Mahnbescheid (35,50 €), RA-Geb. Mahnbescheid (135 Euro), RA-Geb. Vollstreckungsbescheid (57,50 €), Verfahrensgebühr für die Vollstreckung (54 €), GK Pfüb (20 €), GV-Kosten Pfüb (3 Mal für je 21,25 € bzw. 34,96 €). Ist dies alles rechtens??

Soll der Vergleich ans Inkassobüro oder an den Gläubiger gerichtet werden?

Wir würden uns sehr über Hinweise freuen, wie wir am besten weiter vorgehen.

Vielen lieben Dank.

Christine

Inkasso, Schulden, vergleich, Vollstreckung
Bevollmächtigter hat Schulden auf meinen Namen gemacht, was kann ich tun?

Guten Abend, vielleicht könnt ihr mir hier weiterhelfen.

Meine Mutter hat auf mich als ich noch studiert habe (es ist schon 16 Jahre her) eine Firma in Polen eröffnet. Sie hatte die Vollmacht. Ich war nie in Geschäfte involviert, ich hab vielleicht am Anfang paar Mal was unterschrieben, aber das war's schon. Ich hatte mit der Firma nichts zu tun. Die Eltern haben sich um alles gekümmert.

Ich wohne und arbeite seit ca. 10 Jahren in Deutschland. Ich bin hier angemeldet und nicht in Polen. Ich habe gestern eine Zahlungsaufforderung vom Finanzamt bekommen, dass ich dem Finanzamt in Polen noch mehrere Tausend Euro aus dem Jahr 2015 schulden sollte. Meine Eltern haben mir nie davon was erzählt, dass sie noch Schulden haben. Ich habe das Geld nicht, um den Betrag innerhalb der nächsten 10 Tage zu bezahlen. So ist die Aufforderung des Finanzamtes. Falls ich die Aufforderung nicht nachkomme, muss ich mit der Durchführung kostenpflichtiger Vollstreckungsmaßnahmen rechnen. Was soll das denn bitte heißen, evtl. muss ich vor Gericht?? Werden meine Konten dann gepfändet?

Ich habe die Schulden nicht verursacht. Ich verstehe schon, dass mein Name auf den Unterlagen erscheint... dass die Firma theoretisch mir gehört, aber was kann ich dagegen unternehmen? Die Firma ist auf meinen Namen angeblich längst geschlossen...

Können die Forderungen auf meine Eltern übertragen werden? Kann der Betrag evtl. in Raten bezahlt werden? Habe ich überhaupt irgendeine auch wenn kleine Chance mich dagegen zu wehren?

Ich bin echt sprachlos....

Ich werde auf jeden Fall am Montag die Bearbeiterin meines Falls anrufen.

Ich würde mich trotzdem über Ratschläge freuen. Gibt es evtl. was, was ich beachten muss? Auch in Gespräch mit Finanzamt?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Viele Grüße!

Pfändung, Schulden, Vollstreckung