Wie wahrscheinlich ist eine Steuererstattung bei Steuerklasse 2 mit einem Kind?

Hallo zusammen,

dieses Forum wurde mir durch eine Freundinn empfohlen und ich hoffe ich kann hier Hilfe finden. Ich möchte für mich das erste Mal eine Einkommensteuererklärungen erstellen und zwar (auch) rückwirkend für die Jahre 2011,2012,2013 und 2014.

Da dieses Fachgebiet relative neu für mich ist, meine Bekannten allerdings immer (bei ähnlicher Konstellation) einen Betrag vom FA erstattet bekommen haben, möchte ich gerne wissen, ob ich evtl. mit einer kleinen Steuerrückzahlung rechnen kann, bevor ich mich in die Arbeit stürzte.

Meine Steuerklasse ist 2 mit einem vollen Kind, (Arbeitnehmer ohne Zusatzeinkommen) Einkommen beläuft sich z.B. 2013 auf 37.456 € brutto Lohsteuer bezahlt 5.578 € Soli 247 € KiSt 360 €

Werbungskosten habe ich einige abzusetzen z.B. Kilometer einfach Arbeitsweg 16 km (1.238 €) , Arbeitskleidung Beschaffung + Reinigung ca. 800 €, Fachliteratur ca. 200 €, Kfz-Vers. Hausrat etc. 800 €

Haushaltsnahe Dienstleistungen (Miete) ca. 500 €, Außergewöhnliche Belstungen ca. 2200 € (Schülerhilfe etc)

Ich habe keine Unterhalt und keine Ersatzleistungen (Unterhaltsvorschuß) erhalten außer 184 € Kindergeld. Meine Tochter hat 2013 eine Ausbildung begonnen und verdient ca. 700 € seit Sept. 13

Die anderen Jahre sind alle angaben ähnlich, nur 2011 und 12 war meine Tochter Schülerin (440 € Schulgeld + 2100 € Schülerhilfe) 2014 ist sie komplett in der Ausbildung.

Ich habe nebenbei noch einen 450 € Job, wobei mir gesagt wurde, diesen müsse ich nicht angeben.

Mir wurde gesagt, das ich soviel zum absetzen habe, dass da auf jeden Fall sogar eine höhere Erstattung statt finden würde. In welcher Höhe wäre die Erstattung?

Falls das zu viele Angaben sind und zu viel Arbeit für eine Beantwortung ist, würde ich mich auch über eine kurze Antwort/Tipp freun :-)

Vielen lieben Danke bereits im Voraus und viele Grüße Michaela

Steuererklärung, Steuererstattung
Hilfe..!! Fahrtkosten während diplomarbeit absetzen?

Hi Alle,

Erstens .. Mein deutsch ist nicht prima.. Bitte entschuldigen..

Ich fülle die EinkommenSteuererklärung für die Jahr 2011 auf. Folgende gibt die Hintergrund.

Ich bin ein Master Student in eine Deutschen Hochschule. Ich war als ein Diplomand in Düsseldorf von 01.09.2011 bis 29.02.2012 bei einem firma tätig. Diese Diplom\ Masterarbeit ist für uns verpflichtend. Ich habe monatlich 800€ brutto \ 633 netto pro monat als entschädigung von der Firma bekommen. Ich habe während diese tätigkeit als diplomand in düsseldorf gelebt ( ich meine ich bin in Düsseldorf als ein bürger registriert). Die entfernung von mein wohnung zu die Arbeitsstelle war 8 km (einer richtung). Ich habe kein Auto d.h. kaufte ich eine Fahrkarte zur Nutzung der öffentliches verkehrsmittel. Ich habe monatlich 45€ bezahlt ( für die Fahrkarte). Die firma ist jetzt zufrieden mit mein arbeit und ich wird als ein festarbeiter von Mai 2012 mit die gleichen firma arbeiten.

Der LohnsteuerbescheinigungsAusdruck für die 4 monate von 01.09 - 31.12 beinhaltet die folgende Felde..

Bruttoarbeitslohn - € 3200

ArbeitgeberAnteil zur gesetzlichenrentenversicherung - € 318

ArbeitnehmerAnteil - € 318

Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen krankenversicherung - 262

Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung - 39

Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung - 48

Es gibt keine andere Felde.

Meine frage :

Kann ich die ( 4 monate in 2011 * 45€ = €180 ) Fahrtkosten als Werbungskosten in die Elsterformular deklarieren?Werden die Fahrtkosten rückerstattet? Bitte helfen..

Finanzamt, Steuererklärung, Steuererstattung, werbungskosten, Fahrtkosten
Tankbelege erforderlich für etwa 150-160km Fahrt zur Arbeitsstätte?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Ansetzen des Fahrtweges zur Arbeitsstätte:

Ich bin, als ich angefangen habe in Frankfurt zu arbeiten, täglich (von Montag bis Mittwoch) etwa 150-160km mit dem Auto zur Arbeit gefahren. Donnerstag und Freitag konnte ich in der Regel von zuhause aus arbeiten. D.h. also, dass ich nur an drei Tagen jeweils etwa 300km (hin und zurück) gefahren bin. Pro Tag hatte ich etwa Spritkosten von 35-40€. Wenn ich mit dem ICE gefahren wäre, wäre dies durchaus teurer gewesen. Insgesamt waren dies ca. 150 Fahrten nach Frankfurt (einfach gewertet).

Da ich mir anfangs gedacht habe, dass ich lieber 350-400€ für Sprit zahle und dafür täglich bei meiner Familie bin, bevor ich 600-700€ für die Miete in Frankfurt zahle, habe ich den Weg zumindest von Montag bis Mittwoch auf mich genommen. Irgendwann Mitte 2017 wollte ich jedoch die Anzahl der Fahrten reduzieren, damit ich erstens von den Fahrten nicht so erschöpft bin und auch das Unfallrisiko reduziere, weshalb ich mir in Frankfurt ein kleines 18m² Zimmer gemietet habe, da ich dies glücklicherweise zu einem Schnäppchenpreis von etwa 230€ erhalten habe. Dadurch musste ich nur noch Montag hin- und Mittwoch zurückfahren und hatte Dienstag die Kurzfahrt in Frankfurt zur Arbeit.

Ich will somit mein Zimmer in Frankfurt als Zweitwohnsitz steuerlich geltend machen, da ich dort meist nur 2 Nächte schlafe und meine Familiie und Freunde an meinem Hauptwohnsitz sind.

Nun habe ich das Problem, dass ich die Tankbelege nie gesammelt habe und für 2016 Werbungskosten von etwa 7800€ und in 2017 von etwa 9100€ (wegen der Zweitwohnung) habe. Was glaub ihr, wie das Finanzamt nun in dem Fall reagiert, wenn ich keine Tankbelege vorliegen habe?

Beste Grüße

Markus

Steuererklärung, Steuererstattung, Arbeitsweg, Zweitwohnsitz
Wie wahrscheinlich ist eine Steuererstattung bei Steuerklasse 1 wenn ich nicht so viel Geld verdient habe?

Hallo, liebe Antworter,

Ich bin ein Ausländer, ich entschuldige mich für die Fehler :)

im Jahr 2018: Vom 1. Januar bis 15. August 2018 hatte ich keine Einkommen, keinen Job, ich habe mit meinem Vater in München gewohnt, dann am 15. habe ich ein neues Leben angefangen in einer neuen Wohnung in der nähe von Stuttgart (und meiner Mama), ganz alleine, und auch einen Job bekommen.

Für Zeitraum 15-30. August hat mir das Jobcenter ca. 230 Euro überwiesen (einmalig und nicht mehr). Mein Bruttolohn war 2177 Euro monatlich, bis Ende des Jahres ich habe insgesamt 1082,54 Euro Lohnsteuer und 85,97 Euro Kirchensteuer bezahlt. Ich hatte keine andere Einkommen.

im Jahr 2019: ich habe bis 15. März 2019 gearbeitet, brutto 4977,24 Euro verdient und 582,64 Euro Lohn-, und 46,57 Euro Kirchensteuer bezahlt. Dann ich war sehr enttäuscht, depressiv, ich habe gesagt, dass ich die Altenpflege nicht mehr mache. Ich musste das Hartz IV beantragen. Bis ende September habe ich ca. 900 Euro bekommen monatlich (6,5x900 Euro = 5850 Euro, mit Mietkosten). Am 1. Oktober habe ich eine neue Ausbildung angefangen, monatlich brutto 1061,40 Euro verdient, das Jobcenter hat mir monatlich 230 Euro Aufstockung gesendet und bis Ende des Jahres habe ich insgesamt 16,41 Euro Lohnsteuer und 1,31 Euro Kirchensteuer bezahlt.

Kann ich etwa Steuererstattung zurückfordern?

Ich bin kein dummer Mensch, sorry für die Frage, aber ich verstehe nur Bahnhof wenn ich die Steuerregelung lese.

Vielen Dank für die Antwort im Voraus! Edit

Steuererklärung, Steuererstattung