In den Weihnachtsferien war ich in einer Ferienwohnung in der die Heizung nur sehr schwach funktionierte, so dass die Wohnung während der ganzen Mietdauer ungeheizt und sehr ungemütlich war. Der Vermieter hat sich direkt entschudldigt und 20% der Miete abgezogen. Nun habe ich aber gelesen, dass Heizungsausfall im Winter mit bis zu 100% Mietminderung entschädigt werden kann. Wäre das in diesem Fall auch so gewesen und kann ich das Geld nachträglich noch einfordern?
Kaputte Heizung in der Ferienwohnung im Winter - in welcher Höhe kann man Mietminderung verlangen?
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