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Gibt es eine Verjährungsfrist für Rückerstattung beim Grundlagenbescheid (KFZ-Steuer)?

Ich habe ein 19 Jahre altes Auto mit einer falschen Emissionsklasse umschlüsseln lassen. Von Euro1 auf Euro2 zum Tag der Erstzulassung, der Zoll/Finanzamt beruft sich auf §169 AO (Die Festsetzungsfrist für Steuern und Vergütung beträgt 4 Jahre. Sie beginnt gem. § 170 AO mit Ablauf des kalenderjahrs, indem die Steuer entstanden ist.

Also ab 2012, damit sind wir nicht einverstanden.

Im Internet habe ich dieses gefunden:

Prüfen Sie Ihren Kfz-Steuerbescheid. Ihnen steht eine Erstattung ab dem Tag der Erstzulassung auf Ihren Namen zu. Will das Finanzamt Ihnen nur für einen geringeren Zeitraum Ihr Geld zurückzahlen, legen Sie Einspruch ein. Der Fahrzeugschein ist für die Kfz-Steuer ein Grundlagenbescheid. Wird ein Grundlagenbescheid geändert, muss das Finanzamt auch den darauf basierenden Folgebescheid ändern. In diesem Punkt tritt keine Verjährung ein (§ 175 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 171 Abs. 10 AO).

Abgabenordnung (AO) § 175 Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden in sonstigen Fällen

(1) Ein Steuerbescheid ist zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, 1. soweit ein Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10), dem Bindungswirkung für diesen Steuerbescheid zukommt, erlassen, aufgehoben oder geändert wird,

Abgabenordnung (AO) § 171 Ablaufhemmung (10) Soweit für die Festsetzung einer Steuer ein Feststellungsbescheid, ein Steuermessbescheid oder ein anderer Verwaltungsakt bindend ist (Grundlagenbescheid), endet die Festsetzungsfrist nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Grundlagenbescheids. Satz 1 gilt für einen Grundlagenbescheid, auf den § 181 nicht anzuwenden ist, nur, sofern dieser Grundlagenbescheid vor Ablauf der Festsetzungsfrist bei der zuständigen Behörde beantragt worden ist. Ist der Ablauf der Festsetzungsfrist hinsichtlich des Teils der Steuer, für den der Grundlagenbescheid nicht bindend ist, nach Absatz 4 gehemmt, endet die Festsetzungsfrist für den Teil der Steuer, für den der Grundlagenbescheid bindend ist, nicht vor Ablauf der nach Absatz 4 gehemmten Frist.

Wie ist es nun, wirklich nur 4 Jahre rückwirkend?

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