Zwischenmiete, 6 Monate - Muss ich mich ummelden?

1 Antwort

Warum willst du dich denn nicht ummelden? Das hat normalerweise innerhalb von 2 Wochen zu erfolgen.

Wo hast du etwas von 6 Monaten gelesen? Wenn du einen eigenen Vertrag hast, bist du ja kein Gast in der Wohnung, nur dafür würde nämlich die Frist von 6 Monaten gelten.

https://jurarat.de/wohnsitz-anmelden-ohne-mietvertrag#:~:text=Wie%20lange%20kann%20ich%20bei,darf%20natürlich%20kein%20Daueraufenthalt%20werden.

Eifelia  15.09.2023, 00:22

§ 27 Abs. 2 Bundesmeldegesetz:

"(2) Wer im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wer nach Ablauf von sechs Monaten nicht aus dieser Wohnung ausgezogen ist, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht nach § 17 Absatz 1 gemeldet sind, besteht diese Pflicht nach Ablauf von drei Monaten.

(3) Die Ausnahme von der Meldepflicht nach Absatz 2 gilt nicht für

1.

Spätaussiedler und deren Familienangehörige, wenn sie nach § 8 des Bundesvertriebenengesetzes verteilt werden, und

2.

Asylbewerber oder sonstige Ausländer, die vorübergehend eine Aufnahmeeinrichtung oder eine sonstige zugewiesene Unterkunft beziehen."

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sdefurova 
Fragesteller
 16.09.2023, 01:45
@Eifelia

Vielen Dank, Eifelia. Bedeutet das, dass ich keine Unmeldung benötige, wenn ich eine andere Adresse in Deutschland habe und 6 Monate woanders wohne (mit Zwieschenmietvertrag)?

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