Zwischenmiete, 6 Monate - Muss ich mich ummelden?
Ich ziehe für 6 Monate in eine neue Wohnung (Zwischenmiete). Kann ich meine alte Adresse behalten (mein Ex-Freund wohnt noch dort) oder muss ich mich neu anmelden, da ich einen neuen Vertrag habe?
Ich habe irgendwo gelesen, dass man sich bei bis zu 6 Monaten nicht erneut anmelden muss. Allerdings habe ich auch gelesen, dass es hohe Bußgelder gibt, wenn man das nicht tut.
1 Antwort
Warum willst du dich denn nicht ummelden? Das hat normalerweise innerhalb von 2 Wochen zu erfolgen.
Wo hast du etwas von 6 Monaten gelesen? Wenn du einen eigenen Vertrag hast, bist du ja kein Gast in der Wohnung, nur dafür würde nämlich die Frist von 6 Monaten gelten.
Danke schön, organ!
Ich möchte nicht ummelden, weil ich vielleicht nach dem 6. Monat Deutschland verlassen werde und ich Bürokratie vermeiden wollte. :)
Wenn es also einen Zwischenmietvertrag gibt, bin ich kein Gast und zur Ummeldung verpflichtet?
Die Informationen zum 6. Monat habe ich auch hier gelesen: https://www.finanzfrage.net/g/frage/muss-ich-mich-ummelden-zwischenmiete
§ 27 Abs. 2 Bundesmeldegesetz:
"(2) Wer im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wer nach Ablauf von sechs Monaten nicht aus dieser Wohnung ausgezogen ist, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht nach § 17 Absatz 1 gemeldet sind, besteht diese Pflicht nach Ablauf von drei Monaten.
(3) Die Ausnahme von der Meldepflicht nach Absatz 2 gilt nicht für
1.
Spätaussiedler und deren Familienangehörige, wenn sie nach § 8 des Bundesvertriebenengesetzes verteilt werden, und
2.
Asylbewerber oder sonstige Ausländer, die vorübergehend eine Aufnahmeeinrichtung oder eine sonstige zugewiesene Unterkunft beziehen."