Zweifamilienhaus vermietet, sind Veränderungen vom Mieter hinzunehmen?

2 Antworten

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Wenn die gemietete Fläche von B verkleinert wird, reicht es wenn B und der Vermieter sich einig sind. Für A gibt es ja keine Auswirkungen, weder auf die von ihm gemietete Fläche noch auf die gemeinsam genutzten Flächen im Haus.

Dabei gehe ich davon aus, dass der Vermieter das Büro für dich selbst nutzt. Macht er zB ein Versicherungsbüro rein und es ist mit größerem Publikumsverkehr zu rechnen, kann es etwas komplizierter werden.

Die Rückgabe eines Kellerraumes an den Vermieter geht salopp gesagt einen weiteren Mieter nichts an.

Inwieweit der Vermieter den Kellerraum folgend als Büroraum nutzen kann steht auf einem anderen Blatt - speziell dann, wenn die Nebenkosten für die Kellerräume nicht komplett von Wohnung A und / oder B trennbar sind.