Zwei Werkstudentenjobs

1 Antwort

Also mal ganz abgesehen davon, dass du auch mal in die Uni solltest und irgendwann schlafen musst sehe ich keine Problem mit deinen ersten zwei Jobs. Du musst natürlich beide angeben, versteuern und solltest auch deinem Arbeitgeber vom jeweilig anderem Job erzählen.

Dein zusätzlicher Minijob ist nicht möglich, weil bei einem Minijob die Gesamtgrenze fürs Einkommen bei 450€. Du kannst zwei Minijobs mit jeweils 225€ haben, aber sobald du insgesamt über die 450€ kommst bist du raus aus dem System und damit auch die Vorteile los.