Zinsbescheinigung oder Steuerbescheinigung für die Einkommensteuererklärung?

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Auf der Zinsbescheinigung steht zwar das gleiche drauf, wie auf der Steuerbescheinigung. Das Finanzamt möchte aber, so meine Erfahrung, eine Steuerbescheinigung haben. Diese kannst du ja auch schriftlich bei deiner Bank anfordern.

Die Steuerbescheinigung benötigt das Finanzamt nur dann, wenn du Kapitalertragsteuer, Zinsabschlagsteuer und Soli gezahlt hast. Die gezahlte Steuer wird nur dann angerechnet, wenn die STEUERbescheinigung vorliegt.

Wurden die o.g. Steuern nicht abgezogen, dann reicht auch die Zins- oder die Jahresbescheinigung.