Es gibt im Steuerrecht mehrere Arten, wie der Gewinn/Überschuss zu ermitteln ist:
nach Durchschnittssätzen: z.B. bei der Land- und Forstwirtschaft
Betriebsvermögensvergleich, sog. Bilanz (§ 4 Abs. 1 EStG): z.B. bei GmbH oder Gewerbetreibende, die div. Grenzen überschreiten
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG): Selbständig Tätige, Gewerbetreibende, die div. Grenze nicht überschreiten