Es gibt im Steuerrecht mehrere Arten, wie der Gewinn/Überschuss zu ermitteln ist:

  • nach Durchschnittssätzen: z.B. bei der Land- und Forstwirtschaft

  • Betriebsvermögensvergleich, sog. Bilanz (§ 4 Abs. 1 EStG): z.B. bei GmbH oder Gewerbetreibende, die div. Grenzen überschreiten

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG): Selbständig Tätige, Gewerbetreibende, die div. Grenze nicht überschreiten

...zur Antwort

Es darf mit Zustimmung des Arbeitgebers ein Nebenjob ausgeübt werden, allerdings ist monatlich die Höhe des Verdienstes dem Arbeitgeber nachzuweisen, da er verpflichtet ist, diesen bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes zu berücksichtigen. Im Klartext, durch den Nebenverdienst wird das Kurzarbeitergeld gekürzt. Eine betragsmäßige Begrenzung gibt es nicht.

...zur Antwort

Du wirst gegenüber dem Finanzamt deine wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen müssen. Zudem musst du nachweisen, dass du keinen Kredit von der Bank bekommst.

Dass die Umsatzsteuer im Rückstand ist, sollte gar nicht passieren, weil das Geld ist, was dir als Unternehmer gar nicht gehört, denn das ist Geld was deinen Kunden gehört, das du an das Finanzamt weiterleiten sollst. Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten beim Unternehmer.

...zur Antwort

Sobald man eine Solaranlage hat und damit quasi Geld verdient, ist man keine Privatperson mehr, sondern Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und Gewerbetreibender im Sinne des Einkommensteuergesetzes.

Soweit ich weiß, bekommt man nicht so viel von den Energieversorgern. Aber wovon man profitieren kann, ist der Vorsteuerabzug bei Anschaffung solch einer Anlage.

Wenn man also die Kleinunternehmerregelung wählen würde, würde man die gezahlte Umsatzsteuer NICHT als Vorsteuer vom Finanzamt wiederbekommen.

...zur Antwort

Die Steuerbescheinigung benötigt das Finanzamt nur dann, wenn du Kapitalertragsteuer, Zinsabschlagsteuer und Soli gezahlt hast. Die gezahlte Steuer wird nur dann angerechnet, wenn die STEUERbescheinigung vorliegt.

Wurden die o.g. Steuern nicht abgezogen, dann reicht auch die Zins- oder die Jahresbescheinigung.

...zur Antwort