Wohnsitz ohne Zustimmung Vermieter?

2 Antworten

Mietrechtlich betrachtet darf Dein Mieter seinen Vater in seinen Haushalt aufnehmen, dagegen hättest Du keine rechtliche Handhabe - er muss Dir dessen Einzug lediglich melden - und die Wohnung darf durch den Zuzug nicht überbelegt sein.

Allerdings eine "Pseudo-Anmeldung", damit der Vater eine deutsche Anschrift hat, (u.U. so seinen Aufenthaltstitel aufrecht erhalten kann ) ist so nicht zulässig - das jedoch ist eine Angelegenheit für das Einwohnermeldeamt.

Du hast keine Möglichkeit! Solange der Mieter auch die Gebühr für die Müllabfuhr selbst zahlt kann Dir der Vorgang doch egal sein.