Wohnflächenangabe bei Eigentumswohnung - Balkon/Wintergarten - zählt das zu 50%?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt die WohnflächenVO:

http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnfl%C3%A4che

Nur ist Dein Problem, dass Du nicht weißt, ob sich der Anbieter bei seinen Angaben daran orientiert hat. Statt Rätsel zu raten bleibt Dir nichts anderes übrig, als bei jedem einzelnen Angebot nachzufragen, ob die Angaben den aktuellen gesetzlichen Vorschriften entsprechend ermittelt worden sind oder nicht. Es gibt nämlich jede Menge Überraschungen. Ich denke da nur an das bekannte "Sylter Maß" bei dem ganz einfach die Fußbodenfläche ermittelt wird ganz gleichgültig wie es darüber aussieht.

Ich halte es für vollkommen überflüssig, sich daran hochzuziehen. Wenn ich mich für eine ETW interessiere, dann möchte ich schon wissen, wieviel Wohnfläche (ohne Balkon) ich bekomme und wiviel Balkon/Terrasse. Wenn der Verkäufer mir das nicht sagen kann, soll er gefälligst nachmessen (lassen) oder an jemanden anderes verkaufen.

Es gibt unterschiedliche Rechtsgrundlagen, nach denen Wohnflächen berechnet werden können. Problematisch kann es bei schrägen Wänden und Balkonen werden. Am sichersten ist man dran, wenn man sich eine Vergleichsrechnung für jeden einzelnen Raum mit Grundfläche und tatsächlich angesetzter Wohnfläche vorlegen lässt. Außerdem könnte man noch fragen, auf welcher Rechtsgrundlage die Berechnung erfolgt ist.

Der Vermieter oder Makler kann für Terrassen, Balkone, Loggien bis zu 50% der Fläche ansetzen. I.d.R. sind es 50% .Um also die wirkliche Wohnfläche zu erfahren, solltest Du nachfragen ,welche qm-Zahl für diese Flächen angesetzt wurde, oder eine detaillierte Wohnflächenberechnung mit Angaben der einzelnen Raumgrößen verlangen.