WIE hoch ist die Preisminderung bei falscher Wohnflächeangabe bei Wohnungskauf?

5 Antworten

Hallo Althaus,

entgegen der hier vertretenen Meinungen, kann ich nur wieder auf diesen Link verweisen

http://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/wohnflaeche-abweichung-beim-kauf-einer-eigentumswohnung-und-die-folgen_idesk_PI17574_HI2940310.html

Dies würde dann bedeuten, dass Du für eine um 10 % kleinere Wohnfläche, eine Rückzahlung von 10 % des Kaufpreises verlangen kannst.

Gruß A.

althaus 
Fragesteller
 29.03.2015, 11:25

Danke. Habe es mir mal ausgedruckt und werde damit zu Haus und Grund gehen, wenn sich meine Vermutung über die kleinere Wohnfläche bestätigt hat.

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Warte erstmal ab, ob es die Wohnung in der gekauften Form, nach Deinem Besuch auf dem Grundbuchamt überhaupt noch gibt.

Beispiel (ich sage einfach mal, die Wohnanlage hätte 1000 qm Wohnfläche, um einfacher zu machen. DEine WE ist die 1, die daneben ist die 2. Die hatte 80 qm.):

Nach der Aufteilung hatte WE 1, 78/1000 des gesamten Grund und Bodens. Die WE 2, 80/1000 des Grund und Bodens. 

Danach wurde, aus welchem Grund auch immer wirklich, wie von Dir in Erwägung gezogen, die Wand versetzt und nun hat WE 1 70 qm und WE 2 88 qm. es müssten dann also (mal abgesehen vom Baurecht) 70/1000 und 88/1000 des ganzen sein.

Damit gibt es aus meiner Sicht vor allem erstmal die Pflicht diesen Aufteilungsplan zu korrigieren, oder eventuell sogar einen zwang die Wand wieder zurück zu versetzen.

Glaube mir, mit dem Ding, wenn es so ist, wird eine Sache angeschoben, bei der eine Kaufpreiskorrektur das absolut kleinste Problem ist.

Ob du etwas machen kannst, steht im Kaufvertrag.

Hast du dort eine gewisse Quadratmeterzahl gekauft? Es ist nicht üblich und würde mich wundern.

Tendenziell kann man nichts machen.

Bei uns wurden vor ein paar Jahren zwei Vierspänner gebaut und verkauft. Im Prospekt waren die Flächen so berechnet, dass für jeden Treppenabsatz (und die Häuser gehen über vier Etagen) mit 0,36 qm eingerechnet war. Dadurch wurde aus einer Wohnfläche von 52 qm (ja, so kleine Häuser gibt es in M.) ein Haus mit über 80 qm Fläche (natürlich auch mit einem Hobbyraum, der eigentlich ein Keller ist).

Es ist aber generell unüblich, bei Wohnungen etwas anderes als den Grundbuchsachverhalt in den Vertrag zu schreiben und auf die Teilungserklärung zu verweisen.

Es gibt nebenbei Häuser, bei denen hat die Teilungserklärung nichts mit den Tatsachen zu tun. Es gibt auch welche, bei denen der Aufteilungsschlüssel ein ganz anderer als der in der Teilungserklärung ist. Üblicherweise wird ja die Teilungserklärung vor Abverkauf (und lange vor Baubeginn) gemacht und wenn dann wer was anderes will wie geplant, ist es mal wieder wo weit, dass es nicht passt. Die nchträgliche Änderung kostet Geld, das sich viele sparen wollen. Wenn bei euch nach Teilungserklärung aufgeteilt wird aber die Wohnfläche nicht passt, könnte es auch sein, dass du die Kosten von jemand anders zahlst.

Erinnerst du dich an den Beitrag: https://www.finanzfrage.net/frage/was-sollte-beim-immobilienkauf-vor-dem-notartermin-alles-geklaert-sein?foundIn=answer-listing#answer-919242

In Zukunft wissen wir alle, dass man eine Wohnung vor dem Notartermin vermessen sollte.

Hallo, vor oder nach dem notariellen Kaufvertrag festgestellt ?

Vorher wäre es ein gutes Argument, um den Preis zu drücken. Nachher sieht es nicht so gut aus: Alle Notarverträge, die ich gesehen habe, enthielten eine Klausel "ohne Gewähr für genaue Größe". Da müßte man schon Arglist nachweisen. Fehler bei der Berechnung von Schrägen oder der Berücksichtigung von Balkonen und Terrassen sind normal.

Vorher keine Pläne gehabt ? Nicht besichtgt und nachgemessen ?

Viel Glück

Barmer

Rohbaumaße sind keine Fertigmaße. Wer vor dem Kauf nicht mißt, kann nach dem Kauf auch nicht richtiger messen;-)