Wo liegt die Pfändungsfreigrenze bei Gratifikationen?

1 Antwort

Ja, eine Prämie - egal wie man sie nennt - ist, wenn Sie gemeinsam mit dem regulären Lohn (wie z.B. das Weihnachts- oder Urlaubsgeld) versteuert wird, Arbeitsentgelt. Folglich ist der die Pfändungsfreigrenze übersteigende Teil pfändbar.

Liegt beim Arbeitgeber ein Pfändungs- und Überweisungbeschluß vor, muss er dieses "überschüssige" Geld, gemäß der Pfändungstabelle, an den Gläubiger abführen.

https://anwalt-kg.de/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/pfaendungstabelle-2015-und-pfaendungsfreigrenzen-2015/