Wirtschaftlich bedingt Öffnungszeiten kürzen?

1 Antwort

Wenn der MA krank ist, steht diesem Lohnfortzahlung zu.

Und zwar so, wie er gem. AV arbeiten muss.

Gem. Deiner Aussage schuldest Du deinem Arbeitnehmer Arbeit für 6 Stunden am Tag.

Im Übrigen schuldest Du ihm diese 6 Stunden auch dann, wenn ihr nur 3 Stunden am Tag aufmacht, weil nicht genug Arbeit da ist.

Dieses unternehmerische Risiko trägst Du ganz alleine, nicht jedoch der Arbeitnehmer!