Kündigung und Abbruch?
Hallo Leute,
habe eine vertrag zum 01.01.2023 unterschrieben und habe gemerkt das es nix für mich ist, bin seid ca 4 wochen dort
muss man die Ausbildungskosten komplett zürückzahlen auch wenn man in der Probezeit ist bzw wenn ich in 2 -3 wochen kündige also dir fortbildung abbreche.
2 Antworten
Du willst Deine Ausbildung abbrechen. Das ist in der Probezeit möglich, wobei für beide Seiten es möglich ist, aber die Kündigungszeiten unterschiedlich sind. Wird die Ausbildung von einem Dritten durchgeführt entstehen diesem gegenüber Schadensersatzansprüche, deren Höhe er aber beziffern muß. Diese können durchaus 20000,- € sein.
Du solltest meine Anwort genau lesen! Nur im Fall, daß ein Dritter die Ausbildung durchführt, kann ein Schadensanstruch entstehen! Da Du aber nicht sofort kündigst sondern Dir dafür noch 2 - 3 Wochen Zeit lassen willst, ist der Ausbilder durchaus berechtigt Dir gegenüber Sadensansprüche Geltend zu machen.
Für eine Kündigung während der Probezeit Kostenerstattung von Ausbildungskosten vom Arbeitnehmer zu verlangen halte ich für grob unbillig.
Ich denke Du solltest hier juristischen Rat suchen.
Zumal zu prüfen wäre, in welcher Höhe dem AG überhaupt bereits Kosten entstanden sind.
Ja, und außerdem besteht eine bindugspflicht ja erst nach der Ausbildung.
deswegen war die Frage wenn ich noch am Anfang der Ausbildung kündige bzw abbreche, eventuell kosten Rückerstatten muss.
danke
Ok das heißt ich müsste nix zahlen wenn ich vorher gehe? …
hallo,
es gibt keinen dritten, nur ich und betrieb der mich ausbildet, aber kann denn mein Arbeitgeber von mir 20.000€ anfordern auch wenn ich in kurzer Zeit kündige?…
denn in 1-2 Monaten sind ja keine 20.000€ Kosten entstanden und ich habe die Ausbildung ja noch nicht zu Ende gebracht erst wenn ich fertig bin habe ich eine Bindungspflicht..