Wird eine Lohnerhöhung für ALG berücksichtigt wenn sie während des Bezugs von Krankengeld erfolgt und man direkt im Anschluss Arbeitslosengeld bekommt?

1 Antwort

dein ALG1 wird nach dem letzten Lohn ausgerechnet den du bei deiner Firma bekommen hast bevor du ins KG gerutscht bist, was jetzt aktuell gezahlt worden wäre ist Nebensächlich, auch wird sich nichts an deiner Rente dadurch erhöhen weil du diese 8 % Lohnerhöhung auf dem Papier hast, aber erst wenn du wieder arbeiten würdest und den erhöhten Lohn bekommst, dann wird demnach ja erst deine Rentenbeiträge die abgeführt werden angepasst.

Wie würde sich eine Abfindung während des Bezugs von Krankengeld auswirken?

eine Abfindung ändert nichts am Krankengeld und auch nichts am ALG1, das ist dein Geld und bleibt deins, und eine Sperre beim AA gibt es auch nicht.