Lesen: http://www.kredittipps.net/kredit-ohne-schufa/kredit-ohne-schufa-erfahrungen/ Verstehen! ..... Nachdenken ............................................ und nicht beantragen!
Nein, der Erbe muss natürlich keinen Untehalt bezahlen. Aber man sollte natürlich für das Kind den Pflitteil sichern und Halbwaisenrente für das Kind beantragen.
Natürlich wird das angerechnet. Wenn du eine größere Summe erbst, dann steht dir natürlich kein Bafäg mehr zu. Das wäre ja noch schöner!
Wenn diese Schenkung zum Zeitpunkt seines Todes 10 Jahre her ist und er es geistig klar gemacht hat, dann geht ihr leider leer aus..
Solange die Kinder den Pflichtteil bekommen hat das Testament Bestand. Der gute Mann kann sein Vermögen doch vermachen, wem er will.
Er sollte am Besten seinen Abschluss so bald wie möglich machen. Wenn er dann weiterhin keine Chance auf einen Job hat, dann kann man immer noch ein Aufbaustudium dranhängen. Gerade in der Wirtschaft wird es gern gesehen, wenn man viele Sprachen spricht, also ist auch ein Sprachkurs vorteilhaft. Am besten wären Spanisch und Mandarin.
Also einen Nebenjob sollte sich doch finden lassen. Ich hatte schon viele Nebenjobs und hab immer was gefunden. Und wenn s nur Regaleinräumer ist.
Ich solltet das Haus dem gemeinsamen Kind schon recht früh überschreiben (es sollten mindestens 10 Jahre bis zum Tod einer der Elternteile vergangen sein), denn wenn kein nennenswertes Barvermögen nach eurem Tod oder besser dem Tod des Ehemannes vorhanden ist, dann wird der Pflichtteil natürlich am Hauswert berechnet.
Nein, natürlich musst du nicht anwesend sein. Oft wissen betreffende Personen gar nicht, dass sie im Testament bedacht werden und können so gar nicht anwesend sein. Auch für Verwandte im Ausland lohnt sich eine Anreise oft nicht.
Keine Angst, die hat keine Chance, weil der Verwandschaftsgrad zu weit weg ist.
Die Nichte erbt in dem Fall alles, da sie die einzige noch lebende Blutsvewandte ist.
Was für ein Erbe denn bitte? Ein Erbe ist es erst, wenn sie gestorben ist und keinen Tag früher! Was Deine Mutter mit ihrem Geld macht ist ihre Sache. Und wenn sie das Geld von dem Verkauf in der Fußgängerzone verteilen würde, würde es dich auch nichts angehen!
Nautürlic erhalten die Enkel den Erbetrag der Mutter zusätzlich! Schließlich geht ihr Erbteil auf ihre Nachkommen über!
Vermutest du nur, dass da was unterschlagen wurde, oder weißt du es? Die Aussage "leider keine zeugen" deutet eher auf eine Vermutung hin. Da würde ich es eher lassen.
Bis 25 haben die Eltern natürlich eine Unterhaltspflicht! Wenn es das Erststudium ist, dürfte das problemlos einzuklagen sein.