Wie rechne ich ein Wohngeld mit 6000 DM/jährlich in Euro um?

2 Antworten

Man nehme den DM-Betrag und teile ihn durch 1,95583. Dann hat man den Betrag in Euro. Das kann ich noch immer aus der Erinnerung aufsagen, ganz ohne Tabelle.

Ob Dir allerdings dieser Betrag dann als jährliche Zahlung zusteht kann hier niemand beurteilen wenn er die zugrunde liegende Vereinbarung nicht kennt.

Ich fürchte, so einfach ist das nämlich nicht.

Andri123  08.01.2019, 16:55

Das dachte ich auch. Normalerweise findet man das Wohnrecht ja ab, um die Immobilie nutzen oder verkaufen zu können. Jahreskaltmietwert mal Lebenserwartung laut Sterbetabelle.

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Privatier59  08.01.2019, 17:04
@Andri123

Das wird der Wert sein der in einem notariellen Vertrag als Jahreswert des Wohnrechts genannt worden ist. Einen Anspruch auf Abgeltung hat man damit nicht unbedingt.

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Mawilling 
Fragesteller
 08.01.2019, 17:20

Danke. Das habe ich auch schon im Internet gelesen. Habe aber nichts brauchbares darüber gefunden, wie ich 6000 DM aus den 90er Jahren auf den jetzigen Stand umrechne, deshalb helfen mir die Formeln wenig😔

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Der Vertrag ist natürlich ungültig, weil es die DM ja gar nicht mehr gibt.

Nee, war die Frage jetzt ernst gemeint? 1,95583 lautet der Faktor. In diesem Fall 6000,- durch 1,95583.

Kannst Dir auch einen Rechner im Netz suchen.

Privatier59  08.01.2019, 16:46

Und wenn der Vertrag vor 50 Jahren abgeschlossen wurde?

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Mawilling 
Fragesteller
 08.01.2019, 16:54

Diesen Umrechnungsfaktor kenne ich auch. So meinte ich das allerdings nicht. Der Vertrag ist 30 Jahre alt.

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Andri123  08.01.2019, 16:57
@Mawilling

Und worum geht es? Soll das Wohnrecht abgefunden und gelöscht werden?

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Privatier59  08.01.2019, 17:07
@Mawilling

Wie soll man aussagekräftige Antworten ohne eine aussagekräftige Sachverhaltsschilderung geben können?

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Mawilling 
Fragesteller
 08.01.2019, 17:09

Das Wohnrecht soll in Euro umgewandelt werden. Das Sozialamt wird auf mich zukommen, damit die Heimunterbringung finanziell gesichert ist.

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Andri123  08.01.2019, 17:23
@Mawilling

Da kann man m.E. verschiedene Strategien fahren. Die, die den wenigsten Widerstand hervorrufen wird, ist die aktuelle Jahreskaltmiete durch einen Makler schätzen zu lassen, dann gemäss Tabelle des Paragrafen 144 BewG mit dem altersgemäßen abgezinsten Faktor multiplizieren und dem Senior damit zur Löschung des Wohnrechtes zu veranlassen. Spart Nerven, kostet etwas Geld, aber man kann die Immobilie dann sofort verwerten.

Zweite Strategie: Ein Wohnrecht ist nicht übertragbar, der Senior hat kein Niessbrauchrecht, und sofern vertraglich nichts geregelt ist, kann man die Hütte auch leer stehen lassen ( wie war das nochmal mit Johannes Heesters?). Kostet erst mal kein Geld, aber Nerven und evtl. braucht man einen Anwalt, das Heim wird auch nicht erfreut sein. Und man blockiert sich die Hütte auf mehr oder weniger absehbare Zeit.

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Andri123  08.01.2019, 17:37
@Andri123

Mir fällt noch ein, das vor zwei Jahren sich das Sozialamt tatsächlich auf den im Kaufvertrag angegeben Wohnwert beziehen wollte. Also, wenn die Immobilie nicht inzwischen abgewirtschaftet ist, kannst Du es mit diesen ca. 3000,-€ als Kaltmietwert mal Faktor probieren bei Variante 1.

Paragraf 14 meinte ich.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Erbschaft_Schenkungsteuerrecht/2016-11-04-bewertung-eine-lebenslaenglichen-nutzung-oder-leistung-fuer-stichtage-ab-1-1-2017.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D2&ved=2ahUKEwiit-6Vz97fAhXFGewKHWgdBmIQFjAAegQIBRAB&usg=AOvVaw2BFJtxMKm2YfSuaMaAoMFS

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Mawilling 
Fragesteller
 08.01.2019, 18:17
@Andri123

Vielen Dank für die ausführlichen gut verständlichen Antworten. Auch wenn die Andeutung auf Herrn Heesters mich beunruhigt ;))

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