Letztens ist mir mehrmals Folgendes passiert: Es gab am selben Tag einen "Vorgang", durch den Geld auf mein Konto eingeht, und danach einen, durch den derselbe oder ein etwas kleinerer Betrag wieder abfließt. Die Wertstellung der Geldausgänge nimmt meine Bank immer sofort vor, die von Geldeingängen aber manchmal erst bis zu zwei Tage später. Für die Zwischenzeit werden dann ohne "Vorwarnung" am Quartalsende "Zinsen für geduldete Überziehung" berechnet (Dispolimit will und habe ich nicht). Muss man sich das gefallen lassen?
Fall 1:
Ich buche per Online-Banking Geld vom Anlagekonto auf mein (leeres) Girokonto bei derselben Bank um. Dann gehe ich zum Geldautomaten, um das Geld abzuheben. Der Geldautomat zeigt genau den umgebuchten Betrag als verfügbaren Betrag und aktuellen Kontostand an, es gibt also nicht den geringsten Grund, damit zu rechnen, dass eine Abhebung als Überziehung gilt. Aber am Quartalsende steht im Kontoauszug z.B.: Wertstellung der Umbuchung 15.5., Wertstellung der Abbuchung 13.5., Zinsen für geduldete Überziehung ab 13.5. ... Euro!
Fall 2:
Ich verkaufe Wertpapiere und kaufe am selben Tag andere. Auch hier wird mir kurz nach dem Verkauf der entsprechende Betrag als "verfügbar" angezeigt, dass heißt, ich kann dafür "einkaufen". Wieder lese ich, ohne Vorwarnung, im Nachhinein im Kontoauszug, dass die Wertstellung des Verkaufserlöses mit zwei Tagen Verzögerung, die Wertstellung des darauf folgenden Kaufs dagegen sofort erfolgte und für die Zwischenzeit Überziehungszinsen berechnet werden.