Wie kann ich verhindern, dass der leibliche Vater erbt?

2 Antworten

Das wird kaum möglch sein.

Es gibt natürlich Konstruktionen, aber die sprengen so ein Forum.

Da würde ich dann einen Notar konsultieren.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Das wird wohl nicht gehen. Von Gesetzes wegen geht da sicher nichts. Möglich bleibt den Vater mit einer Zahlung gegen einen Erbverzicht herauszufordern. Aber der muss notariell vereinbart werden. Man muss also in der Tat zum Notar. Man kan mit notarieller Urkunde auch schenken. Ihr müsstet dann ebenfalls zum Notar. Wegen der Minderjährigkeit wäre auch das Vormundschaftsgericht zu konsultieren. Doch wird fraglich sein, ob dieses mitmacht.