Wie kann ich aus der Entfernung verhindern, dass mein Bruder das Vermögen meines dementen Vaters verpraßt?

3 Antworten

Langer und überwiegend überflüssiger Text.
Wir wollen keine Romane und Klagen über den bösen Bruder lesen, sondern es reduziert sich auf den Text in der Frage.

Kurze Antwort:
Da gehst du jetzt zu deinem zuständigen Amtsgericht, Bereich Betreuungsgericht, und beantragst einen "Kontrollbetreuer".

Alternativ kannst Du antürlich auch einen Anwalt einschalten, der das mit dem Bruder regeln soll.

Das wars dann schon.

Meine Antwort

"Garnicht"

Wenn sie mich fragen, und ich mal 99% der Geschichte hier ausblende, da es mit Hass und Neid geschrieben scheint, ich wäre da nicht so sicher, das es nicht schon längst ein Testament gäbe...jedenfalls war das bei mir so gewesen...

Sie wissen was ein Pflegeheim kostet?

Sie wissen was es heisst ein dementes Elternteil 24/7 zu pflegen?

Mit Verlaub...Sie scheinen garnix zu wissen

Ich bin nämlich auch son Brüderchen, welches ein Elternteil versorgt gemanagt und gepflegt hatte, ansonsten wäre dieses Elternteil ohne meine hilfe bei vollen Kühlschrank verhungert.

Die Strafe hatte meinem Geschwisterchen eingeholt...es wurde enterbt...Und hatte es auch verdient...

Es gibt Menschen die lernen nicht dazu...ohne ihre Eltern wären sie nicht...

Ich hatte alles alleine gemacht...sogar die Beerdigung...wo das geschisterteil übrigens auch nicht erschien...für mich unvorstellbar...Jetzt Jahre später denkevich immer noch habe ich genug getan...?

Mein Blutdruck Schießt gerade hoch..

Wenn mein Vater wäre wäre ich bei ihm und würde mich mit dem Bruder gemeinsam darum kümmern

Ansonsten wird nix übrig bleiben...1 Jahr Pflegeheim kostet gut und gerne runde 50000...Und 6000 für flüssignahrung

Sorry sie können aus der Ferne garnix machen...hören sie ihren Vater nicht rufen?

Kopfschüttel...Alles Gute ihnen

Machen Sie mal so weiter...

Du kannst beim Betreuungsgericht (zuständigen Amtsgericht am Wohnort deines Vaters) anregen, dass die Vollmacht deines Bruders überprüft und ggf. ein anderer rechtlicher Betreuer außer deinem Bruder wird. Du solltest dazu idealerweise schriftlich (und gut dokumentiert) darlegen, dass dein Vater bereits bei Vollmachterteilung möglicherweise aufgrund der beginnenden Demenz geschäftsunfähig war und dass dein Bruder das Vermögen deines Vaters in Verdachtsmomenten zu seinen Gunsten nutzt. Von deinem Bruder erhältst du keine vollständige Einsicht in die Kontoauszüge. Das Betreuungsgericht kann dann die Vorsorgevollmacht entziehen oder für unwirksam erklären oder einen neutralen Berufsbetreuer einsetzen. Das wäre das, was ich an erster Stelle vorschlagen würde, damit solltest du nicht mehr lange warten...

Du kannst dich auch an die Betreuungsstelle wenden, die die Kommune eingerichtet hat (bzw. Betreuungsverein) und dort deinen Verdacht melden, sie sind verpflichtet, solchen Hinweisen nachzugehen.

Natürlich kannst du auch selbst Strafanzeige wegen Untreue (§ 266 StGB) bei der Polizei stellen. Oder zivilrechtlich über einen Anwalt eine einstweilige Verfügung erlassen, damit dein Bruder keine weiteren Buchungen über das Konto des Vaters tätigen darf, bis die Sachlage geprüft ist. Versuch dazu unbedingt, alles, was du hast, zu dokumentieren, auch Telefonate etc. Offensichtlich konntest du die ehemalige Lebensgefährtin deines Vaters bereits mit ins Boot holen, Zeugen zu haben ist immer gut.