Wie kann ich als gelernte Keramikerin freiberuflich, künstlerisch tätig sein und meine Objekte verkaufen?

1 Antwort

Solange du eine private Sammlung auflöst, betreibst du kein Unternehmen. Die Erlöse unterliegen dann weder der Umsatz- noch der Ertragsbesteuerung.

Allerdings bist du

Keamikerin

Es dürfte schwerfallen, das Finanzamt davon zu überzeugen, dass es sich hier um eine private Sammlung handelt. Einen Versuch ist es jedoch wert und eine abweichende Rechtsauffassung ist kein Verbrechen.

Ob das Ganze dann eine selbständige (künstlerische) Tätigkeit ist oder eine gewerbliche, kann man so nicht einordnen. Ich würde hier jedenfalls von einer künstlerischen Arbeit ausgehen und deshalb hübsch die Finger von allem lassen, wo "Gewerbe" dransteht. Die Künstlersozialkasse dürfte die als Geldsauger sicherlich auch genügen.

Und wer kein Gewerbe ausüben will, muss auch keines anmelden.