Hallo liebe Finanzexperten,
ich habe meine Tätigkeit krankheitsbedingt mit einem Auflösungsvertrag beendet. Im Folgejahr hatte ich keine Einkünfte, habe nun meine Lohnsteuererklärung online machen wollen und fiel fast um, da ich sehr viel nachzahlen soll. Ich habe die Daten wie auf der Lohnsteuererklärung aufgeführt eingetragen.
War das vielleicht nicht richtig ? Wie greift dort die Fünftelregelung ?
Man sagte mir sogar wenn der Bruttoarbeitslohn niedrig war und die Abfindung hoch, kann man mit einer Erstattung rechnen .....
Hier einmal die Eckdaten :
Daten/Position Lohnsteuerbescheinigung :
3 Bruttoarbeitslohn 10.547 €
4 Einbehaltene Lohnsteuer 1536 €
5 Einbehaltener Solidaritätszuschlag 84 €
10 Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn (ohne9) und ermäßigt besteuerte Entschädigungen 96.000€
11 Einbehaltene Lohnsteuer 13.085 €
12 Soli 719 €
22 AG-Anteil RV 1320 €
23 AN-Anteil RV 1320 €
25 AN-Anteil KV 823 €
26 AN-Anteil PV 143 €
27AN-Anteil AV 211 €
und halt die anteiligen Arbeitgeber/nehmer-anteile Rentenversicherung/Krankenversicherung etc.
Keine Kirchensteuerpflicht.
Im Folgejahr keine Einkünfte ( auch kein ALG1), hab mich von der Abfindung finanziert.
Wäre super nett, wenn mir ein Experte kurz antworten könnte.
Mfg Stibbi