Widerrufsrecht im Internet und in Kaufhäusern gleich?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun ... Die Geschäfte übers Internet unterliegen den Regelungen des Fernabsatzes --- wer im Kaufhaus kauft, hatte jedoch Gelegenheit, sich die Ware VOR dem Kauf anzuschauen, ggf. zu testen. Darauf ergeben sich natürlich andere rechtliche Möglichkeiten... Die Widerrufsfrist bei Internetkäufen beträgt aktuell 2 Wochen, bei Kauf in einem Kaufhaus besteht kein gesetzliches Recht auf Umtausch oder Rücknahme !!! Ausnahme: Die Ware weist einen Mangel auf, der bei Kauf nicht ersichtlich war..... Grüße vom Querkopf

Meines Wissens nach hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Im Internet wird die Ware ungebeten angeboten, so dass hier die 2 wöchige Widerrufsfrist gilt, beim Kauf im Kaufhaus gehst du selbst hin; da gibts nur die Möglichkeit des Rücktritts bei einem Mangel, alles andere ist dort sicher Kulanz! Aber der Unterschied ist nicht gut erklärbar.