Wer muss für Notarkosten aufkommen?

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Die allgemeine Meinung: "zahlt der Käufer" ist nicht richtig.

In jedem Vertrag stht deshalb extra drin: "Die Kosten und Gebühren dieses Vertrages udn seiner Durchführung trägt der Käufer."

Gegenüber dem Notar haften übrigens beide. zahlt der Käufer nciht, kann sich der Notar am Verkäufer schadlos halten. Auch dann, wenn nach Vertrag der Käufer zahlen muss.

So weit mir bekannt ist nur der Käufer, denn der will ja schließlich das Haus - die Immobilie - auf seinen Namen im Grundbuch eintragen lassen und den Kaufvertrag durch den Notar beglaubigen lassen.

nena01  11.07.2012, 12:53

die ein und austragung kostet geld daher auch für beide hier kosten anfallen,es sei da steht noch keiner drin dann natürlich nur der sich eintragen lässt;/

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