Im Auftrag eine Eigentumswohnung Verkaufen

2 Antworten

Kobsch:

Es gibt mehrere Möglichkeiten:

  1. Der Notar nimmt mit deiner Mutter und dem Käufer im Altenheim die Beurkundung des Grundstückskaufvertrags vor.

  2. Deine Mutter bestimmt dich als Bevollmächtigten zur Wahrnehmung ihrer Interessen = zum Abschluss des Kaufvertrags mit Auflassun in not. beurkundeter Form.

  3. Du trittst bei der Beurkundung als vollmachtsloser Vertreter auf. Der Vertrag ist bis zur Genehmigung durch deine Mutter schwebend unwirksam. Die Genehmigung der Mutter zum Kaufvertrag mit Auflassung ist ebenfalls beurkundungspflichtig.

  4. Der Notar schreibt den Vertrag in ein Vertrags"angebot" um, dass deine Mutter ebenfalls in not. beurkundeter Form annehmen müsste.

Empfehlung: Mit Notar klären und zusätzlichen Kosten für die Beglaubigung oder Beurkundung außerhalb seiner Dienststelle ermittrln lassen..

Die sicherste Lösung in Bezug auf die Feststellung der Geschäftsfähigkeit:deiner Mutter durch den Notar und auch aus Kostenersparnisicht: Begleite deine Mutter zum Notar.

Brauch ich da eine Vollmacht von ihr ?

...und zwar notariell beurkundet. Das gilt natürlich nur dann, wenn Du den Notartermin wahrnimmst. Reine Verkaufsverhandlungen können ohne Vollmacht durchgeführt werden. Der Notar kommt auch für den Vertragsabschluß gerne ins Altersheim. Wenn er dort aber den Eindruck gewinnt, dass die Mutter dement ist, wird er die Beurkundung wahrscheinlich ablehnen und die Bestellung eines Betreuers anheimstellen.

Bestellung eines Betreuers anheimstellen

Was muss kobsch denn tun, um selber als Betreuer von amtswegen ernannt zu werden?

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@LittleArrow

Einen Brief ans Amtsgericht schreiben, darin die Situation schildern und anregen, sich selber als Betreuer zu ernennen. Da das Verfahren nach dem Amtsprinzip durchgeführt wird, ist das Gericht aber durch den Vorschlag nicht gebunden.

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