Muss ich eine rechnung über einen erfolglosen kundendiensteinsatz zahlen?

3 Antworten

Der erste Einsatz war nicht umsonst, da kann man darüber streiten, aber wenn im System keine Fehlermeldung ist (ist bei neuen Anlage einfacher zu sehen) dann mußt man eben ein wenig Rumdoktern und suchen, und daher ist auch der erste Einsatz zu bezahlen.

Die Heizung hat immer insgesamt 3 Fehlermeldungen im Display beschrieben. Zudem kommt hinzu, dass letztes Jahr ein kundendiensteinsatz mit etwa dem selben zeitumfang 95 Euro gekostet hat. Nun wird allein für eine Arbeitsstunde 105 Euro netto verlangt. Die Anfahrt wurde pauschal mit 5 Euro berechnet. Nun kostet die anfahrt 240 Euro. Das kann doch nicht sein. Ausserdem kann ich es nur nochmal sagen. Die Diagnose war falsch und hat das Problem zu 0% behoben

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@Miche123

wenn du der Meinung bist das die Rechnung falsch ist, sprich mit dem Chef

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Wenn wir davon ausgehen, dass es sich um einen Werkvertrag handelt, so wird auch ein gewisser Erfolg geschuldet. Ob der geleistet wurde darüber kann man hier trefflich streiten. Letztlich trat der Fehler ja wieder auf, allerdings lief es ja bis zum nächsten Tag wieder. Und es ist nunmal so, dass nicht jeder Fehler offensichtlich erkannt werden kann. Dem Handwerker ist somit kein Verschulden anzulasten.

Du solltest dich mit dem Unternehmer irgendwie einigen, denn der Rechtsweg kann hier auch nach hinten losgehen.

Erbrachte Leistungen musst du bezahlen. Kannst die Kosten bei der nächsten Einkommensteuer absetzen lassen.

Für mich wurde keine Leistung erbracht. Im Gegenteil. Durch eine fehldiagnose entstanden sogar noch mehr Kosten

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