Rechnung vom Notarzt UND Rettungswagen erhalten?

1 Antwort

Es stimmt, dass die Krankenkasse diese Kosten eigentlich übernehmen muss. Aber wenn der Einsatz des Rettungswagens mit Arzt "nicht zwingend notwendig" war, muss die Krankenkasse das nicht zahlen. Und wenn der Einsatz durch "grobes Verschulden" des Patienten verursacht wurde, dann kann sich die Krankenkasse auch weigern. Wenn sich jemand betrinkt, bis der Arzt kommt, kann man darin ein "grobes Verschulden" sehen.

Wer Saufen kann, kann auch die Folgekosten übernehmen.

Das habe ich auch schon öfter gelesen und habe diesbezüglich direkt bei der AOK nachgefragt. Diese habens verneint. Es wird also auf jeden Fall übernommen.

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@ttobi

Das ist schön für Dich und schlecht für die anderen Beitragszahler.

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