Wer der zahlt die Anwaltskosten bei der Zwangsvollstreckung? Schuldner oder Gläubiger?

2 Antworten

Du beauftragst den Anwalt, du bezahlst ihn. Das ist euer Rechtsverhältnis.

Dir entstandenen Schaden, wie die Anwaltkosten kannst du vom Schuldner erstattet verlangen, sofern diese notwendig und zielführend waren.

Den Vorgang wird man sicher nur dann nachvollziehen können, wenn man die komplette Akte vorliegen hat: Du sprichst von erfolgreicher Zwangsvollstreckung von Prozeßkosten. Meinst Du damit wirklich auch die Anwaltskosten oder nur den Gerichtskostenvorschuß? Liegt ein Kostenfestsetzungsbeschluß vor? Was ist darin festgesetzt worden? Ist der auch vollstreckt worden?

Allgemein kann man nur folgendes sagen: Schuldner des Anwaltshonorars ist der Auftraggeber, in dem Fall Du. Dass Du vom Gegner Erstattung des Honorars verlangen kannst, ändert daran nichts. Du mußt erst einmal zahlen, sofern die Forderung nach Grund und Höhe berechtigt ist.