Wenn man zwei Hunde hat darf man dann einem Adolf und den anderen Hitler nennen?

1 Antwort

In Deutschland gilt schon die ungekochte Spargelstange als gefährlicher Gegenstand und kann den Besitzer ins Gefängnis bringen.

Ein Hund namens Hitler wird ein Ermittlungsverfahren nach § 86 StGB nach sich ziehen:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__86.html

Zur Hauptverhandlung zugelassen wird die Sache erst dann, wenn der Richter genau so bescheuert ist wie der Staatsanwalt.