Wenn man eine Kontovollmacht für seine Freundin gibt und die räumt das Konto leer - haftbar ?

2 Antworten

Mit einer Kontovollmacht erkärst du der Bank gegenüber ja dass sie über das Konto verfügen darf. Da gibts rechtlich nichts dran zu rütteln. Du hast ihr quasi die Erlaubnis gegeben Geld abzuheben, egal wieviel.

Das kommt darauf an, was für Vereinbarungen in Zusammenhang mit der Erteilung der Vollmacht getroffen worden sind - und wie sich die ggf. für einen Richter nachvollziehen lassen. Wenn da nichts Schriftliches da ist, wird wohl Ausage gegen Aussage stehen - deine Ex-Freundin wird wohl geltend machen, dass du ihr das Geld geschuldet oder geschenkt hast oder dass sie entreichert ist. Das wird nicht einfach. Auf alle Fälle hast du bestimmt schon die Vollmacht zurückgenommen.