Dürfen die Inkassogebühren von dem ursprünglichen Betrag ermittelt werden, wenn eine Teilretoure erfolgt ist?

1 Antwort

Heute gab es eine ganz ähnliche Frage. https://www.finanzfrage.net/frage/ein-inkasso-fordert-bei-einem-betrag-von-89-euro-70-zuschlag-also-inkasso-kosten-ist-das-zulaessig

In dem dort hinterlegten Link wird genau erklärt, welche Möglichkeiten für Dich in Betracht kommen, mit dem Inkasso zu verfahren. Zum Hintergrund: die Forderung ist nun vollständig an COEO übergegangen (Forderungsverkauf/Factoring). Mit denen musst Du schreiben (Widerspruch). Die sind auch verantwortlich dafür, die Unstimmigkeiten mit der Nike-Retoure zu klären. Beim nächsten Mal gilt: Finger weg von Klarna-Zahlungsdiensten!

Hallo,
danke für die schnelle Rückmeldung! Bei dem verlinkten Artikel fand ich leider nichts auf meinen Fall zutreffendes. Die Inkassokosten sind ja mit dem Wert 1,3 berechnet worden was ja auch berechtigt ist.
Nur hatte ich ja schon vor dem einschalten des Inkassobüros bzw. dem ablaufen der Zahlungsfrist einen Artikel der Rechnung zurückgeschickt und das bei Nike vermerkt bei Klarna blöderweise nicht.
Nun beträgt meine Rechnung nach der Retoure 47,68. Die Inkassogebühren wurden aber nicht von dem neuen Wert ermittelt sondern von dem ursprünglichen in Höhe von 106,46. Müssten diese dann nicht erneut ermittelt werden aus den 47,68?
Das ist ja kein pauschaler Betrag sondern auf meinen Betrag angepasst.

Nächstes mal werde ich auf jeden Fall anders an die Sache rangehen nicht mehr über Klarna - später bezahlen.

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@Chingo

Auf Deinen Fall zutreffendes wirst Du auch nicht im Internet finden. Du musst der Hautpforderung 106,46 € widersprechen und die Belege über die Retoure beifügen. Darum geht es. Deine ganzen rechtsgültigen Bemühungen sollten dahin führen, dass die Hauptforderung vom Inkasso korrigiert werden. Viel Glück!

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@Maerz2019

Das hatte ich ja auch zuletzt per Mail versucht.
Einmal mit dem DHL Retoureschein und dann mit der Bestätigung von Nike das der Artikel gutgeschrieben wurde.
Darauf kam die von mir zitierte Antwort : "Der Händler hat Ihnen am 26.02.2020 eine Retoure in Höhe von 58;78 gutgeschrieben, somit blieb ein Restanteil in Höhe von 47,68, welcher bislang unbezahlt ist.

Die dadurch enstandenen verzugbedingten Kosten haben zu Sie zu erstatten. Vor diesem Hintergrund sehen wir nun dem Zahlungsausgleich der hier gegenständlichen Forderung in Höhe von 118,76 bis zum 13.03.2020 entgegen."
Hätten sie noch einen anderen Tipp wie ich es evtl. lösen könnte?

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