Dürfen die Inkassogebühren von dem ursprünglichen Betrag ermittelt werden, wenn eine Teilretoure erfolgt ist?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich versuche die Situation so genau wie möglich zu erklären in der Hoffnung,dass es so ohne viel drum herum geklärt werden kann.
Im November letzten Jahres bestellte ich mehrere Sachen bei Nike über die Zahlungsmethode Klarna - später bezahlen. Von dieser Bestellung war ein Teil Geschenke und wurde in verschiedenen Größen bestellt.
Da die Rückgabefrist und die Zahlungsfrist knapp mit meiner Retoure war, versuchte ich die Rechnung gegen Gebühren bei Klarna zu verlängern. Dies klappte auch bei 3 von 4 Rechnungen.
Bei einer Rechnung habe ich das offensichtlich versemmelt, da diese dann an das COEO Inkassobüro übermittelt wurde.
Nun wusste ich auch nicht, dass ich bei einer Rückgabe Klarna und Nike Meldung geben muss. So wurde es mir jetzt zumindest erklärt das, dass der übliche Ablauf wäre.
Bei meiner Rückgabe setzte ich mich blöderweise mit Nike telefonisch in Kontakt und bat darum das meine Retoure vermerkt ist.
Kurze Zeit später bekam ich dann schon den ersten Brief von Coeo mit einer Kostenauflistung die wie folgt aussieht:
Hauptforderung : 106,46
Verzugszinsen : 0,59
Inkassokosten entsprechend einer 1,3 Geschaftsgebühr aus 106,46 : 58,50
Auslagenpausche analaog : 11,70
Gesamtsumme : 177,25
Nun ist mir bewusst, dass ich die Inkassokosten bezahlen muss und das es mit der Verlängerung der Rechnung blöd gelaufen ist.
Nur beträgt die Restforderung abzüglich meiner Retoure 47,68 + 71,08 Inkassogebühren was eine Gesamtforderung von 118,76 ergibt.
Auf Kontakt per Telefon und Email ergab sich nichts.
Die Zahlung wurde mehrmals verschoben aber die Antworten zwischen Nike Klarna und Coeo ergaben nur etwas wie das : " Der Kunde hatte einen alternativen Artikel zurückgegeben, der nicht aus seiner Bestellung stammt - Screenshot im Anhang "
Was so nicht stimmt, da mehrere Artikel zurückgeschickt wurden und einer nunmal Teil der an das Inkassobüro weitergeleiteten Rechnung ist.
Auf mein letztes Schreiben mit dem Nachfragen auf die erhöhten Kosten kam die Antwort : "Der Händler hat Ihnen am 26.02.2020 eine Retoure in Höhe von 58;78 gutgeschrieben, somit blieb ein Restanteil in Höhe von 47,68, welcher bislang unbezahlt ist.
Die dadurch enstandenen verzugbedingten Kosten haben zu Sie zu erstatten. Vor diesem Hintergrund sehen wir nun dem Zahlungsausgleich der hier gegenständlichen Forderung in Höhe von 118,76 bis zum 13.03.2020 entgegen.
------------------------------
Kann es nun wirklich sein das diese Forderung trotz fristgemäßer Retoure gültig ist?
Einer der Mitarbeiter meinte auch zu mir am Telefon das diese Gebühren zu hoch sind per Email kommt dann aber die von mir zitierte Antwort.
1 Antwort
Heute gab es eine ganz ähnliche Frage. https://www.finanzfrage.net/frage/ein-inkasso-fordert-bei-einem-betrag-von-89-euro-70-zuschlag-also-inkasso-kosten-ist-das-zulaessig
In dem dort hinterlegten Link wird genau erklärt, welche Möglichkeiten für Dich in Betracht kommen, mit dem Inkasso zu verfahren. Zum Hintergrund: die Forderung ist nun vollständig an COEO übergegangen (Forderungsverkauf/Factoring). Mit denen musst Du schreiben (Widerspruch). Die sind auch verantwortlich dafür, die Unstimmigkeiten mit der Nike-Retoure zu klären. Beim nächsten Mal gilt: Finger weg von Klarna-Zahlungsdiensten!
Auf Deinen Fall zutreffendes wirst Du auch nicht im Internet finden. Du musst der Hautpforderung 106,46 € widersprechen und die Belege über die Retoure beifügen. Darum geht es. Deine ganzen rechtsgültigen Bemühungen sollten dahin führen, dass die Hauptforderung vom Inkasso korrigiert werden. Viel Glück!
Das hatte ich ja auch zuletzt per Mail versucht.
Einmal mit dem DHL Retoureschein und dann mit der Bestätigung von Nike das der Artikel gutgeschrieben wurde.
Darauf kam die von mir zitierte Antwort : "Der Händler hat Ihnen am 26.02.2020 eine Retoure in Höhe von 58;78 gutgeschrieben, somit blieb ein Restanteil in Höhe von 47,68, welcher bislang unbezahlt ist.
Die dadurch enstandenen verzugbedingten Kosten haben zu Sie zu erstatten. Vor diesem Hintergrund sehen wir nun dem Zahlungsausgleich der hier gegenständlichen Forderung in Höhe von 118,76 bis zum 13.03.2020 entgegen."
Hätten sie noch einen anderen Tipp wie ich es evtl. lösen könnte?
Hallo,
danke für die schnelle Rückmeldung! Bei dem verlinkten Artikel fand ich leider nichts auf meinen Fall zutreffendes. Die Inkassokosten sind ja mit dem Wert 1,3 berechnet worden was ja auch berechtigt ist.
Nur hatte ich ja schon vor dem einschalten des Inkassobüros bzw. dem ablaufen der Zahlungsfrist einen Artikel der Rechnung zurückgeschickt und das bei Nike vermerkt bei Klarna blöderweise nicht.
Nun beträgt meine Rechnung nach der Retoure 47,68. Die Inkassogebühren wurden aber nicht von dem neuen Wert ermittelt sondern von dem ursprünglichen in Höhe von 106,46. Müssten diese dann nicht erneut ermittelt werden aus den 47,68?
Das ist ja kein pauschaler Betrag sondern auf meinen Betrag angepasst.
Nächstes mal werde ich auf jeden Fall anders an die Sache rangehen nicht mehr über Klarna - später bezahlen.