Hallo,
Mit Beginn des Jahres erlaubt mir mein Arbeitgeber an drei Tagen von zu Hause zu arbeiten. Mir steht jedoch ein fester Arbeitsplatz in unserem Büro zur Verfügung.
Nach meinem Verständnis ohne besonderen Grund also steuerlich nicht absetzbar.
Gilt das auch, wenn örtliche Verlagerung aus dem Büro auf Basis eines Betriebsärztlichen Gutachten erfolgte? Ich sitze normalerweise in einem Großraumbüro, dass mich langsam aber sicher zu Grunde richtet. Nach dem Gutachten hat der AG eingelenkt. Allerdings nur 3 von 5 Tagen. (Wie das Gutachten es vorschlägt)
Zuwendungen vom AG sind: Laptop und Handy benutze ich zu Hause und im Büro. Papier, Toner, Stifte etc bezahlt der AG.
Einrichtung, Geräte (wie Drucker, Bildschirm, weitere Telekommunikation), Strom, Heizung, Internet und Festnetz etc bezahle ich. Wir wohnen im Eigentum. Das Arbeitszimmer ist abgeschlossen und wird auch nicht anderweitig genutzt.
Eine Pauschale zahlt der AG mir nicht. Dieses ist bei uns üblich für Kollegen die z. B. im Vertrieb ausschließlich ein Homeoffice haben.
Wie stehen meine Chancen und was kann ich eurer Meinung eventuell absetzen.