Wenn Meisterschüler das Arbeitszimmer steurlich absetzen können, können Studenten das dann auch?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, das geht, denn sie haben ja keinen "Arbeitsplatz" an der Universität.

Die Frage ist eben nur, ob das ganze verpufft, weil bei den geringen einkünften nichts passiert.

Nur wenn gar kein inkünfte da sind ist es wieder interessant, wegen des Verlustvortrages.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986