Wasserschaden nach eigenständiger Boilerreparatur Versicherung zahlt nicht?
Hallo zusammen,
mein Mitbewohner und ich haben in der vergangene Woche die Dichtung unseres Boilers in der Küche eigenständig getauscht und waren 2 Tage später für ein paar Tage nicht da.
Als wir wiederkamen mussten wir leider feststellen, dass der Boiler über mehrere Tage undicht war und haben nur einen Wasserschaden an Möbeln, Boden und Wand...
Wir haben unsere Versicherung eingeschaltet, die stellen sich allerdings quer, da uns grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird und wollen nicht zahlen.
Meine Frage, ist das rechtens? Ich meine die Kosten für die Sanierung von Wand und Boden sowie die neuen Küchenmöbel die wir brauchen gehen schnell in die Tausender und das Geld haben wir derzeit einfach nicht. Ich bin schon am überlegen meinen Arbeitgeber um ein Darlehen zu bitten und wie man vllt. herauslesen kann echt verzweifelt.
Vielen Dank für die schnelle Hilfe im Voraus!
LG
5 Antworten
Unten lese ich, dass Ihr Mieter seid.
Wieso habt Ihr das nicht umgehend dem Vermieter angezeigt?
Die Sanierung von Gebäudebestandteilen wird die Hausratversicherung nämlich nicht übernehmen. Dafür würde aber die Gebäudeversicherung des Eigentümers eintreten.
Hoffentlich habt Ihr eine Privathaftpflichtversicherung die auch Mietsachschäden übernimmt. Nicht dass Euch die Gebäudeversicherung in Regress zu nehmen versucht.
Ist einer von Euch gelernter Sanitärinstallateur? Das wäre die einzige Chance den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit abzuwenden.
Hallo und danke für die Antwort.
Ich habe mich unten nochmal etwas detaillierter verfasst um etwaige Missverständlichkeiten zu beseitigen.
Ob und was genau zwecks Schadensübernahme in der Police steht ist mir aus dem Stehgreif nicht gekannt, müsste ich mich nachher in den Unterlagen schlau lesen, aber wie schon erwähnt, kümmert sich da bisher mein Mitbewohner drum.
Es geht hierbei auch nicht um einen "Boiler" sondern um das Untertischgerät in der Küche. Und zur Frage nein, mein Mitbewohner ist Elektroniker und ich bin Industriekaufmann.
Ja Ihr seit mutig und wirklich von Euch überzeugt.
Klar könnte man sowas machen. Aber dann wird man immer einen Eimer drunter stellen. Um zu sehen ob wirklich alles dicht ist.
Warum sollte eine Versicherung für einen solchen Schaden aufkommen?
So einen Unsinn macht doch niemand!
Ja ist es, bei Wasser und Strom muss mindest eine Fachkraft rüberschauen und die Arbeit bewerten, abnehmen. Sonst kann die Versicherung eben wie bei euch passiert spätere Schäden ablehnen.
Da fehlen einige relevante Informationen:
- Wohnt ihr da zur Miete oder im Eigentum?
- Welche Versicherung hast du eingeschaltet?
Mit den Infos kann man zumindest die weiteren Schritte vorschlagen.
Hi und danke für die Antwort.
- Wir wohnen dort zur Miete.
- Wir haben die Hausrat- & Haftpflichtversicherung über den Schaden eingeschaltet (Ist soweit ich weiß beides in einer Police, mein Mitbewohner kümmert sich darum).
Liebe Grüße
Na dann wurde so ziemlich alles falsch gemacht. Der erste der informiert werden muss, ist der Vermieter, denn ihm wurde ein Schaden zugefügt. Der VM wäre auch der richtige Ansprechpartner für die Reparatur des Boilers gewesen.
Für den Schaden am Gebäude wird seine Gebäudeversicherung eintreten. Diese wird den Schaden auch erstmal regulieren. Eventuell wird sich die Versicherung dann im Anschluss bei euch melden und Schadensersatz verlangen.
Für euren Hausrat habt ihr ja schon die Rückmeldung der Hausratversicherung. Dort würde ich in der Police nochmal prüfen, ob grobe oder "normale" Fahrlässigkeit eingeschlossen ist. Ist zumindest das zweite der Fall, wird man sich darum streiten müssen, ob hier wirklich grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das wird im Zweifel ein Gericht entscheiden müssen.
Okay, vllt. nochmal etwas detaillierter, ich hab mich sehr schwammig ausgedrückt wie es scheint:
Unsere Vermieterin haben wir (dachte das wäre selbstverständlich) als erstes informiert. Die hat sich den Schaden auch schon angeschaut, dokumentiert und uns allerdings nur gesagt, dass sie uns über weitere Schritte auf dem laufenden hält, wir aber umgehend unsere Versicherung kontaktieren sollen. Hier mangelt es dann vermutlich an der Kommunikation.
Das haben wir dann auch gemacht und somit gelangen wir zur eigentlichen Problematik wie geschildert.
Ist definitiv schon mal gut zu wissen, dass das Angelegenheit der Wohngebäudeversicherung ist, aber dennoch wenn die uns ebenfalls die Fahrlässigkeit vorwerfen und den Schaden nicht übernehmen sind wir ja am langen Ende dennoch haftbar zu machen oder nicht?
Und das Küchenmobiliar ist ja denk ich wohl kaum Angelegenheit der Wohngebäudeversicherung, sondern den Schaden hätten wir ja, wie auch geschehen, sowieso der Hausrat-/Haftpflicht melden müssen oder nicht? (Keine Einbauküche)
Dennoch schon mal vielen Dank
Woher sollte die Versicherung wissen , dass ihr 2 am Boiler ? ( oder meinst Du Untertischgerät Niederdruck in der Küche ) herumgeschraubt habt ?
Wäre mein Boiler defekt in der Mietwohnung , würde ich den Vermieter anrufen
Ja ich meine Das Untertischgerät, falsch formuliert, sorry :(
.... Sch***e
Wirklich auch bei sowas "simplen" (Ja, ich weiß, wir habens auf gut deutsch verkackt) wie einem Dichtungstausch beim Untertischgerät?