Wasserschaden durch meine Spülmaschine?

2 Antworten

Wer hat denn den zweiten Schlauch angeschlossen? Falls das eine Firma gemacht hat, könnte man dort evtl. auch Ansprüche geltend machen.

Ein Folgeschaden ist immer möglich - vor allem, wenn die Feuchtigkeit noch im Boden oder den Wänden ist. Wurde denn der Nässeschaden auch der Hausverwaltung mitgeteilt? Oder ist das Wohneigentum?

Unabhängig von der Gebäudeversicherung sollte unverzüglich eine Feuchtigkeitsmessung erfolgen und entsprechend die Trocknung eingeleitet werden, sofern noch Feuchtigkeit vorhanden ist. Diese Maßnahmen fallen unter die so genannte Schadenminderungspflicht und werden von der Gebäudeversicherung übernommen.

Denn ein späterer Folgeschaden wäre vermutlich erheblich teurer. Wie Alarm67 schon geschrieben hat, ist parallel die Meldung an die Hausratversicherung wichtig, sofern auch Möbel, Teppich o. ä. nass geworden ist und evtl. Schaden genommen haben.

Ansonsten geh der Gebäudeversicherung auf den Keks, dass dort Bewegung in die Sache kommt. Viel Glück!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Schubert610  31.05.2023, 11:48
Wer hat denn den zweiten Schlauch angeschlossen? Falls das eine Firma gemacht hat, könnte man dort evtl. auch Ansprüche geltend machen.

Nach 4 Jahren?
Ich glaube nach 4 Jahren darf mal eine Schraubverbindung oder ähnliches locker werden, und der Besitzer sollte das auch mal kontrollieren oder er/sie hätte sich in der zeit einen längeren Schlau angeschafft.
Eine Firma nach 4 Jahren in Regress nehmen ist für mich persönlich in dem Fall aber sehr abwegig.

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"Ist alles der Gebäudeversicherung mitgeteilt worden."

Und was ist mit dem Hausrat, keine Schäden?

Das sollte man der Hausratversicherung melden.