Was muss ich beachten wenn eine Wohnung 2 Jahre lang untervermietet werden soll?

2 Antworten

Du darfst soviele Freunde und Bekannte in deinem Haus wohnen lassen , wie du willst . Solange kein Mietvertrag besteht , musst du auch nicht`s versteuern . Bei uns wohnen auch 2 Personen in der Einliegerwohnung . 1 Angemeldet , 1 nicht ( wo anders angemeldet ) . Ich mache das so , auf die monatliche Überweisung , schreiben die KOSTGELD . Der Nachbar hat seinen Keller schön ausgebaut für die ältere Tante . Dem habe ich auch dasselbe gesagt , er wollte auch keinen Mietvertrag machen . Die Tante schreibt jetzt auch Kostgeld auf die Überweisung . Die ist dort auch offiziell angemeldet .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn der Bekannter lediglich die anfallenden Kosten übernimmt, ist dieser Bekannte auch kein Mieter.

Dann ist das eher ein Leihvertrag.

Da Du kein Geld einnimmst, interessiert sich das Finanzamt dafür auch nicht!

Hunni905 
Fragesteller
 29.06.2023, 17:28

Super, danke für die schnelle Antwort.

Mal angenommen, wir würden uns dafür entscheiden, dass er meinetwegen 100 € zahlt für die Nutzung der Möbel und der Waschmaschine, dann gilt das ganze wahrscheinlich als Miete und ich müsste ein Mietvertrag haben und das ganze versteuern?

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