Was bedeutet Fiktion nach §545 BGB ausgeschlossen?

3 Antworten

In § 545 BGB steht, dass sich der Mietvertrag automatisch auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn nach Ablauf der Mietzeit, die Mietsache durch den Mieter weiter genutzt wird.

Wenn man was anderes will, muss es binnen 14 Tagen dem Vertragspartner mitgeteilt werden.

Es wundert mch etwas, dass es m Zusammenhang mit dem Garagenmietvertrag genannt is, othne ugje.

den Wenn es ein gesonderter Vertrag ist und ihr den nicht gekündigt habt und er auch nicht befristet war, da äuft er doch sowieso weiter.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Wenn diese Ausschlussklausel so formuliert ist, dass Du sie als Laie nicht verstehst, ist sie nicht gültig.

Ich verstehe aber nicht wieso sie in diesem Zusammenhang wichtig für Dich ist. Das hat ja mit dem Übergang des Mietvertrages auf die Erben nicht direkt etwas zu tun.

Ausserdem unterliegen Garagen nicht dem umfänglichen Mieterschutz, sondern sie können vom Vermieter grundlos gekündigt werden. Da kann man sich auch direkt an die Genossenschaft wenden und den Vertrag auf sich umschreiben lassen. Wenn die Euch nicht wollen (z.B. weil eigene Wohnungsmieter gewünscht werden), werden sie Euch ohnehin loswerden.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiNr8LO47eFAxU29gIHHXH2AT8QFnoECA8QAw&url=https%3A%2F%2Fwww.haufe.de%2Frecht%2Fdeutsches-anwalt-office-premium%2Fformularmietvertrag-einzelne-klauseln-von-a-z-32-stillschweigende-verlaengerung_idesk_PI17574_HI2757737.html%23%3A~%3Atext%3DAusschluss%2520m%25C3%25B6glich%26text%3DDurch%2520eine%2520vertragliche%2520Regelung%252C%2520wonach%2CAusschluss%2520auch%2520durch%2520Formularvereinbarung%2520erfolgen.&usg=AOvVaw28KL0sSs5p5H2Ior7Sz1by&opi=89978449

Privatier59  11.04.2024, 09:47

Wenn das wirklich eine Genossenschaft sein sollte, was nicht so ganz klar ist, kommt die weitere Frage hinzu, ob man Mieter sein darf ohne Genosse zu sein. Der Genossenschaftsanteil der Eltern jedenfalls ist mit deren Ableben automatisch gekündigt. Da müßte der Fragesteller selber einen Aufnahmeantrag stellen.

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Wenn die Garage mit gesondertem Mietvertrag angemietet wurde, so muss dieser Vertrag auch gesondert gekündigt werden - sprich dieser Vertrag endet nicht automatisch mit Beendigung des Wohnungsmietvertrages.