Was bedeutet es für mich wenn ich ein Reihenhaus an einem Privatweg kaufe?

4 Antworten

Calmy

Fehlt einem Grundstück die zur ordnungsgemäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Wege, so kann der Eigentümer von den Nachbarn verlangen, dass sie bis zur Behebung des Mangels die Benutzung ihrer Grundstücke zur Herstellung der erforderlichen Verbindung dulden.

Die Richtung des Notweges und der Umfang des Benutzungsrechts werden erforderlichenfalls durch Urteil bestimmt (§ 917 I BGB).

Die Nachbarn, über deren Grundstück der Notweg führt, sind durch einen Geldsumme zu entschädigen ... (§ 917 II BGB).

Rat: Der Makler möge dir vorab durch einen aktuellen Grundbuchauszug nachweisen, dass ein Wegerecht besteht oder du zeitgleich mit dem Reihenhausgrundstück auch einen Miteigentumsanteil an dem Wegegrundstück erwirbst.

Achte darauf, dass das Wegerecht im Bestandsverzeichnis des herrschenden Grundstücks vermerkt wird. Grundpfandrechtsgläubiger sichern sich davor, bei der Löschung des Wegerechts, das für den Wert des Objekts von wesentlicher Bedeutung ist, übergangen zu werden.

Mein elternhaus ist auch an einem Privatweg.

Auf dem Grundstück auf dem der Privatweg liegt, oder was den Privatweg darstellt, ist dann im Grundbuch Euer Nutzungsrecht eingetragen. Damit ist gesichert, das der Eigentümer des Grundstücks, über das Ihr fahren müsst, nicht einfach ein Tor hinsetzen kann, oder gar einen Zaun, der Eure Zufahrt versperrt.

Man sollte sich aber genau erkundigen, denn für die Eintragungsdes Wegerechts gibt es eine Vereinbarung in der z. B. festgelegt worden ist, wer den Schnee zu räumen hat, oder für Schäden aufkommt.

Aber der Makler ist eine Trantüte. Der Sollte doch zumindest den Grundbuchauszug klar haben.

Je nach Situation kann auch sein, dass du Miteigentümer am Privatweg wirst. Das ist bei meiner Eigentumswohnung der Fall. An der Privatstraße, das ist die Zufahrt zu den Garagen und der Zugang zu den Hauseingängen, liegen 2 Mehrfamilienhäuser mit je 8 Parteien. Jeder Partei gehört 1/16 der Privatstraße.

Vielleicht ist das ja bei dir ähnlich, dass alle Reihenhäuser einen Anteil an der Straße haben.

Wenn der Makler schon keine Ahnung hat: Was sagt denn der momentane Hauseigentümer zu dieser Frage?

Sicherlich gibt es den Privatweg nicht als Zugabe, sondern allenfalls als (kostenpflichtiges?) Nutzungsrecht oder Wegerecht im Grundbuch. Möglicherweise muss man sich auch an Instandhaltungs- und Winterdienstkosten beteiligen.