waffenschein als bankleiter?

3 Antworten

Das Waffenrecht ist sehr komplex. Die Person müsste alle Voraussetzungen zur Erteilung eines Waffenscheins besitzen, darunter vor allem das Bedürfnis nachweisen. §10 Abs. 4 WaffG. Führen bedeutet nicht gleich Schießen, es bedarf also auch einer Schießerlaubnis.

"Voraussetzung für die Erteilung sind Volljährigkeit, persönliche Zuverlässigkeit, eine Sachkundeprüfung, eine Haftpflichtversicherung und vor allem ein Bedürfnis. Dazu muss man glaubhaft machen, dass man wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf seinen Leib und sein Leben gefährdet ist und dies durch das Führen einer Waffe verringert werden kann. Die genauen rechtlichen Umstände sind ebenfalls im Waffengesetz geregelt."

Ich sehe Leib und Leben von einem Bankleiter, der noch nicht mal vorne am Schalter arbeitet, definitiv nicht stärker gefährdet als das der Allgemeinheit

Wieso sollte es unmöglich sein?

In meinen Augen ist es easy.

Ich erstarre vor Ehrfurcht vor so viel Sachkenntniss.

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@Privatier59

Tja... inkonkrete Fragen, inkonkrete Antwort. Ich hoff niemand erwartet in Deutschland ne Kalaschnikow tragen zu dürfen.

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Banken sind mit Alarmanlagen und Gefahrrufanlagen aller Art versehen.

Wo soll denn da das Bedürfnis zum Führen einer Schusswaffe vorliegen?

Wir sind doch hier nicht im Wilden Westen wo jeder seine Angelegenheiten mit dem Colt geregelt hatte.