Kann man als Pensionist (Rentner) noch bürgen?

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Bei der Bonitätsbewertung des Bürgen kommt nur eine Vollstreckung in das Vermögen und Einkommen über Pfändungsfreigrenze (je nach Anzahl der Unterhaltsberechtigten) in Frage (siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Pf%C3%A4ndung). Es ist auch die Lebenserwartung des Bürgen zu berücksichtigen.

Die Situation des Bürgen und des Kredites ist in Deiner Fragestellung unklar: Land, gesetzlicher Rentner u/o Betriebsrente, "Teil des Hausbaukredites". Eine Bürgschaft bezieht sich idR nicht auf einen Teil (obwohl es auch eine quotale Bürgschaft geben kann), sondern stets auf einen bestimmten Kredit. Allerdings kann es sich dabei um eine Höchstbetragsbürgschaft handeln. 

Jeder voll geschäftsfähige Mensch kann wirksam eine Bürgschaft abgeben. Die Frage ist doch, welchen Wert die Bürgschaft für den Empfänger hat. Allein die Bezeichnung als "Rentner" ist da ohne Aussagewert für die Höhe von Einkommen und Vermögen. Wenn es daran aber hapert, dann wird das Angebot der Abgabe einer Bürgschaftserklärung nicht zum gewünschten Ziel, nämlich der Vergabe eines Kredits der ansonsten nicht vergeben werden würde führen.