Vollstreckungsbescheid /Konto gesperrt?

2 Antworten

Banken müssen ein bestehendes Konto auf Verlangen der Kunden ohne Bescheinigungen in Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. Die Verbraucherzentrale NRW hat in einem Verfahren gegen die Postbank gewonnen.

Andrea:

Obacht! Mit der Vorpfändung (§ 829 ZPO) können zeitliche Verzögerungen im gerichtlichen Pfändungsverfahren ausgeglichen werden.

Die Vollstreckungsvorausetzung in Form der Wartefrist von zwei Wochen entfällt, wenn die Vollpfändung (z.B. deies Bankkontos) innerhalb eines Monats nachfolgt.

Durch die Vorpfändung verschafft sich der Gläubiger einen Rangvorteil und verhindert Verfügungen des Schuldners, z.B. Abtretung.

Empfehlung: Mach dich kundig.

Beraten24  25.10.2019, 19:27

Schuldenberatung...SOFORT... die Zeit rennt gegen Dich...Pfändungsschutzkonto einrichten...

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