VLH Mitgliedsbeiträge, obwohl sie keine Leistung erbringen dürfen?

2 Antworten

Tja, ohne Kündigungsbestätigung hast Du Pech!

Denn wenn sich an euren Lebensverhältnissen was ändert, was dazu führt, dass die für euch nichts mehr machen dürfen, seid ihr in der Pflicht zu kündigen.

Hast Du scheinbar ja auch (mündlich?) gemacht, kannst das aber nicht beweisen.

Unbedingt jetzt dringend kündigen, schriftlich und nachweisbar (Einwurfeinschreiben).

Ich habe das Schreiben dazu leider nicht mehr (die Kündigungsbestätigung)

Damit kannst du also die Kündigung und die Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht nachweisen. Die Beiträge können dann natürlich weiterhin erhoben werden, egal, ob du die Leistung in Anspruch nimmst. Das ist ja das Wesen eines Mitgliedsbeitrages.