Vertrag nichtig? Urkundenfälschung?

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Der Halter eines Fahrzeuges muss nicht automatisch der Eigentümer sein. Also nein, der Vertrag muss nicht automatisch nichtig sein. Und selbst wenn er das Auto der Frau verkauft haben sollte, ist der Vertrag auch dann nicht automatisch nichtig.

Es liegt weder eine Nichtigkeit noch eine Urkundenfälschung vor.

Warum sollte der Ehemann das Auto seiner Frau nicht verkaufen dürfen.

Wenn, dann ist das ein Problem im Innenverhältnis zwischen Mann und Frau, hat mit Dir zunächst aber nichts zu tun!