Debeka ZE50 - Erstattungsfähigkeit Zahnersatz
Hallo,
bei der Debeka Tarif ZE50 lese ich folgenden Satz bezüglich Erstattung von Zahnersatz:
Mit 50 % werden ausgehend vom Rechnungsbetrag Aufwendungen für zahnärztliche und zahntechnische Leistungen erstattet bei: - Zahnersatz[...] Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Leistungen, die in den Gebührenordnungen für Zahnärzte und Ärzte (GOZ und GOÄ) in den jeweils gültigen Fassungen aufgeführt sind.
Was bedeutet das? Heißt das, die Versicherung erstattet im Fall der Fälle dann auch 50% vom Rechnungsbetrag? Oder kann sie sich im Erstattungsfall quasi aussuchen, was sie erstatten möchte?
Danke
1 Antwort
Von der Gesamtrechnung werden 50% übernommen, die Zahlung der GKV wird nicht berücksichtigt ( max. zusammen 100%).
Es werden dabei der Zahnersatz, Laborkosten, Behandlungskosten übernommen.
Auf gut deutsch: Arztrechnung über insgesamt 2000€ für ein Implantat,Erstattung 1000€ von der Debeka.
Es gibt auch keine Staffel, dh nach der Wartezeit von 8 Monaten ist die Höhe der Rechnung völlig egal.