Freiberufler im Ausland - Einkommensteuer?

1 Antwort

EnnoBecker hat das schon sehr schön beantwortet, aber vielleicht in einigen Punkten etwas kurz.

Ich werde in Deutschland weiterhin gemeldet bleiben,

Das ist irrelevant, entscheidend ist, ob Du Deinen hiesigen Wohnsitz behältst.

jedoch für einen in Deutschland sitzenden Auftraggeber.

Interessant, aber noch nicht entscheidend. Hat der dort eventuell eine Betriebsstätte?

Wenn Du an eine dortige Betriebsstätte leistest, kann es schon anders sein, als wäre der Leistungsempfänger die Zentral in Deutschland.

Man erzählte mir von einem Steuerfreibetrag von 60€ pro Tag, bei Arbeit im Ausland - was hat es damit auf sich?

Wer ist "man"? Ist das eventuell eine Person, die öfter für ein deutsches Unternehmen im Auslandarbeitet, und der Übernachtungskostenpauschale, oder Verpflegungsmehraufwand ansetzt? Auch wäre hier die Höhe vom Land abhängig.

Leider ist Dein Sachverhalt sehr lückenhaft.

Es fehlt das Land.

Es fehlt der Sitz des Auftraggebers.

Es fehlt, ob der eine Betriebsstätte dort hat.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Vielen Dank schon jetzt für die Antworten!

Das ist irrelevant, entscheidend ist, ob Du Deinen hiesigen Wohnsitz behältst.>

Was heisst hiesiger Wohnsitz? Ja, ich werde den Wohnsitz in Deutschland behalten, in dem ich derzeit lebe.

Wer ist "man"? Ist das eventuell eine Person, die öfter für ein deutsches Unternehmen im Auslandarbeitet, und der Übernachtungskostenpauschale, oder Verpflegungsmehraufwand ansetzt? Auch wäre hier die Höhe vom Land abhängig.>

"Man" ist mein Auftraggeber, von dem ich allerdings nicht annehme, dass er da so versiert ist...

Es fehlt das Land.

Es fehlt der Sitz des Auftraggebers.

Es fehlt, ob der eine Betriebsstätte dort hat.>

Das Land, in das es als erstes für einige Monate geht ist Italien. Der Sitz des Auftraggebers ist in Deutschland, obwohl es auch ein Büro und eine Surfstation in Italien gibt (hätte es denn Vorteile die Rechnung an das dortige Büro zu adressieren?).

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@Leotheluca
Was heisst hiesiger Wohnsitz? Ja, ich werde den Wohnsitz in Deutschland behalten, in dem ich derzeit lebe.

Das bedeutet schon mal, dass Du für die Einkommensteuer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist.

"Man" ist mein Auftraggeber, von dem ich allerdings nicht annehme, dass er da so versiert ist...

GEnau und deshalb kann man mit der Äußerung auch leider wenig anfangen. Arbeitnehmer können bei Geschäftsreisen Pauschalbeträge als Werbungskosten in der Anlage "N" ansetzen. Für Unternehmer klappt das zumindest bei Übernachtungskosten gar nciht. Da müssen die tatsächlichen Kosten angesetzt werden. Ein Daueraufenthalt von 7 Monaten ist aber auch nciht mehr einfach nach den Bestimmungen für Geschäftsreisen zu behandeln.

obwohl es auch ein Büro und eine Surfstation in Italien gibt

§ 3 a Abs. 2 UStG: Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird, wird vorbehaltlich der Absätze 3 bis 8 und der §§ 3b, 3e und 3f an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Wird die sonstige Leistung an die Betriebsstätte eines Unternehmers ausgeführt, ist stattdessen der Ort der Betriebsstätte maßgebend.

Somit wäre hier der Leistungsort dann plötzlich Italien

also keine Umsatzsteuer

Wo siehst Du hier den Vorteil? Dein Auftraggeber ist garantiert Regelbesteuerer. Für den ist es also egal, ob Du ihm 1.000,- Euro, oder 1.000,- Euro + 190,- euro Umsatzsteuer berechnest. Er kann das als Vorsteuer abziehen. bzw. hier würdest Du wohl sowieso netto abrechnen und er versteuer selbst in Reverse Charge Verfahren.

Aber kein Kleinunternehmer zu sein (Option auf Regelbesteuerung bringt Dir selbst den Vorsteuerabzug beim nächsten Kauf einen Surfbrettes. Oder auch bei anderen Betriebsausgaben.

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