Minijob im Ausland neben Vollzeittätigkeit - wie läuft das ab?

2 Antworten

Hallo,

der Arbeitgeber mit Sitz im Ausland hat grds. weiterhin seine Arbeitgeberpflichten in Deutschland zu erfüllen.

Da dies aber dann häufig nicht mehr erfolgt und der dt. Staat den Arbeitgeber nicht dazu zwingen kann (z.B. Zwangsvollstreckung), gibt es diese Sonderregelung: wenn der Arbeitgeber seine Pflichten nicht erfüllt (auch Beitragszahlung), gehen diese komplett auf den Arbeitnehmer über:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__28m.html
-> Absatz 1

Es kommt häufiger vor, dass Arbeitgeber mit Sitz im Ausland den Arbeitnehmern in D dann auch die Arbeitgeber- und -nehmeranteile zur Sozialversicherung auszahlen und die Arbeitnehmer diese dann an die Krankenkasseweiterleiten.

Wenn der Arbeitgeber trotz Zusicherung die Beiträge nicht die Sozialversicherungsbeiträge an die Krankenkasse/Minijobzentrale zahlen würde, erfährt der Arbeitnehmer sonst erst deutlich später davon.

Teilweise wird vom ausl. Arbeitgeber auch ein Steuerberater in D mit den kompletten Arbeitgeberpflichten beauftragt.

Gruß

RHW





Hallo,

wo wird der Minijob tatsächlich ausgeübt? In Deutschland? Hat das Unternehmen eine Filiale in Deutschland?

Gruß

RHW

der Job wird in Deutschland ausgeübt. Allerdings wird die Niederlassung in Deutschland aufgegeben und man begibt sich ganz nach Spanien

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