Vermietung an die Eltern?

3 Antworten

Das finanzielle regelt man eigentlich wenn man das Wohnrecht/Nießbrauchsrecht aushandelt. Dann legt man fest, für welche Kosten die Rechteinhaber weiterhin aufkommen müssen z.b. für Verbrauchskosten Wasser, Heizung, Strom etc. aber auch inwiefern sie sich noch an fälligen Sanierungskosten beteiligen müssen oder welchen Teil der Immobilie sie überhaupt nutzen dürfen.

Wenn das Wohnrecht eingetragen ist, dann ist es dafür eigentlich zu spät.

Meist ist es ja so, das die Eltern ihre Immobilie an die Kinder überschreiben und sich dann das Wohnrecht einräumen.

Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.