Vermieter verlangt kurzfristige Besichtigungstermine und einen Monat zusätzlich Miete wegen Reperaturen?
Hallo,
ich habe meine Mietwohnung fristgerecht zum 30.09. gekündigt. Bis vor eineinhalb Wochen hat mein Vermieter darauf nicht reagiert. Nur auf Nachfrage wurde die Kündigung überhaupt bestätigt. Vor einer Woche dann hat er mir bei einer Zufallsbegegnung erklärt, dass er gerne Termine für Besichtigungen haben möchte (12.09), da ich beruflich extrem eingespannt bin, konnte ich diese nicht ermöglichen. Ebenfalls hat er nach einem verfrühten Termin zur Wohnungübergabe gebeten (er selbst möchte in den Urlaub), ich habe ihm einen Termin anbieten können (22.09 08:00-13:00 Uhr), er ist jedoch nicht aufgetaucht.
Wegen bereits bekannter Schäden am Dielenboden, die durch Schönheitsreperaturen zwar sichtbar, aber behandelt sind, hat er ebenfalls eine Monatsmiete mehr verlangt. Ohne die Schäden überhaupt gesehen zu haben, da der Termin ja nicht stattfand. Ob eine Wohnungsübergabe nun überhaupt stattfindet weiß ich nicht.
Ich bitte daher um Antworten, am liebsten auf rechtlicher Grundlage und mit Paragraphen, da mein Vermieter gerne diskutiert einem oftmals nicht glaubt.
1 Antwort
1. Der Vermieter muss dir keine Kündigungsbestätigung erteilen.
2. Du bist gesetzlich verpflichtet, Besichtigungstermine zu ermöglichen. Die Ausrede "beruflich angespannt" interessiert niemanden.
3. Lies deinen Mietvertrag. Schäden, die von dir verursacht wurden und über die normale Abnutzung hinausgehen, hast du zu bezahlen. Über die Schadenshöhe musst du dich nach Besichtigung und Übergabeprotokoll mit dem Vermieter arrangieren.