Verkehrswert einer verpachteten Immobilie?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn das Nachlassgericht von Dir eine Wertangabe haben will, dann doch vermutlich, weil Du irgendeine Leistung in Anspruch genommen hast, die gerichtskostenpflichtig ist. Ich vermute mal, Du hast einen Erbschein beantragt. Da kann ich Dich beruhigen: Du brauchst Dir keinen abzubrechen. Die kontrollieren Deine Angaben ohnehin nicht. Schreib einfach den von Dir kalkulierten Betrag, vielleicht mit der kurzen Anmerkung, dass es sich ja nur um Ackerland handelt.

Reknoz:

Du schätzt laut "über mich" das Eigentum und erwirtschaftest sicherlich eine Mindestrendite. Von beispielsweise brutto 4 % (Liegenschaftszins). Folglich beträgt bei einer Pacht von 220 € p. a. der Wert des Ackerlandes exakt 5 500 € (10 000 qm x 0,55 €). Diesen Betrag setzt du in das Nachlassverzeichnis für das Nachlassgericht ein.

Habe unlängst einen ähnlichen Fall be"ackert", ohne Rückfragen. .